Vorladung zur Polizei wegen Ladendiebstahl als 13 Jährige?

9 Antworten

Vorab zu einer polizeilichen Anhörung zu gehen ist freiwillig.

Die Vorladung ist Routine und hat im Regelfall nichts zu bedeuten. Man will über die Sache in Ruhe sprechen.

Dort zu erscheinen ist bestimmt nicht schlecht. Und am Ende hast du nichts zu befürchten da du nicht strafmündig bist.

zu einer polizeilichen Anhörung zu gehen ist freiwillig.

Das stimmt nur zum Teil. Als Zeuge muss man einer Ladung folge leisten, und als Beschuldigter auch, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft kommt.

@wiki01

Davon war aber im vorliegenden Fall nicht die Rede. Einer polizeilichen Einladung die nicht durch die Staatsanwaltschaft ausgelöst wurde muss niemand nachkommen.

geh da einfach nicht hin und fertig werden

Hat das keine Folgen?

@Anonymitaet5573

nein, auch später nicht ,du musst bei der polizei keine aussage machen

6,38€ ?? Oh Mann... echt n Witz😂
Denke nicht, dass da was Großartiges passiert. Wart einfach mal ab.

ja hast recht :D

Da wird gar nichts passieren. Sie ist ja noch nicht mal strafmündig.

Ich würde der Vorladung nachkommen. Obwohl das keine Pflicht ist.
Deine Straftat kann wohl Aktenkundig werden aber eine Strafe ist nicht zu erwarten da du mit 13 noch nicht strafmündig bist.

aber eine Strafe ist nicht zu erwarten da du mit 13 noch nicht strafmündig bist.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 13-jährige Täterin kann zwar strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie nicht strafmündig ist, aber sie ist deliktfähig, und sie kann über das Jugendamt (als Beispiel) sanktioniert werden, und schadenersatzpflichtig ist sie eh in voller Höhe.

Du musst da nicht hingehen und du hast keine Nachteile wenn du nicht hingehst.