Intresse an Tierheimhunde, nur kein offizielles Vermietererlaubnis?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise muss die Hundehaltung vom Vermieter genehmigt werden, wenn der das also nicht möchte muss man sich als Mieter auch daran halten. Wenn es aber bereits mehrere Hunde in dem Haus gibt, die der Vermieter duldet, kann er es anderen Mietern nicht verwehren. Ausnahme sind die sog. Listen- oder "Kampfhunde", hier kann der Vermieter auch dann die Haltung untersagen, wenn es sonst gestattet oder geduldet wäre.

Ja ich denke auch das es so ist nur wie verhält sich das gegenüber dem Tierheim?

@Bellax90x

In wie fern? Ich glaube nicht, dass die eine Bestätigung brauchen dass Hundehaltung erlaubt ist. Abgesehen davon müsste die eher ausdrücklich untersagt sein, ein stillschweigendes Verbot gibt es m.W.n. nicht.

@oliberlin

Wenn es aber bereits mehrere Hunde in dem Haus gibt, die der Vermieter duldet, kann er es anderen Mietern nicht verwehren.

Ich glaube nicht, dass die eine Bestätigung brauchen dass Hundehaltung erlaubt ist

in beiden punkten liegst du leider falsch. siehe ralosaviv

Die Tierheime wollen und müssen sich diesbezüglich absichern. Wenn der Vermieter Hund im Haus duldet, kann er auch von heute auf morgen sagen "raus damit" und der Hund landet wieder im Tierheim. Die Annahme, der Vermieter müsste dir die Haltung erlauben, weil er es anderen Mietern erlaubt, ist nicht richtig. Der Vermieter hat durchaus das Recht, einer Partei einen Hund zu genehmigen und einer anderen Mietpartei eben nicht. Vollkommen unabhängig von der Rasse. Wenn du eine schriftliche Erlaubnis deines Vermieters hast ist es für ihn schwieriger, diese zu widerrufen oder dir wegen der Hundehaltung zu kündigen. Auf diese Art wollen sämtliche Tierheime zumindest das (halbwegs kalkulierbare) Risiko der Rückgabe wegen Wohnungskündigung weitestgehend ausschließen.

ich denke auf eine inoffizielle duldung wird sich keine tierheim einlassen.

sprich beim vermieter vor und evt bekommst du ja die erlaubnis. tip: oft genehmigen vermieter kline oder mittlere ruige rassen und dir alle die rasse auch nicht egal sein- ein husky gehoert in die hand von supersportlichen leuten mit viel zeit ( die wollen 10-20km pro tag rennen...)!

Das ein Husky ein sportlichen Besitzer braucht bin ich mir mehr als Bewusst! Einen Husky muss man körperlich wie auch geistig sehr fordern!

Da so ein Hund eben sehr anspruchsvoll ist und auch seinen eigenen Kopf hat dazu noch Jagdtrieb und Bewegungsdrang landet er ja leider oft im Tierheim.

Viele holen sich einen Husky weil Sie Ihn schön finden..leider..

Ich würde mir so einen Hund nur dann holen ,wenn ich weiß ich kann ihm das alles bieten!

Und da ich sehr sportlich bin und ihm auch das bieten könnte würde ich es nicht Verneinen,klar muss man sich das gut überlegen!

Aber ich denke das sich der Hund sich auch seinen Besitzer auf gewisse Weise aussucht, wenn die Chemie stimmt und es passt, passt es..

Und ich werde dann wie hier vorgeschlagen, bei meinem Vermieter vorsprechen und dann sieht man weiter.

Hole dir doch einfach die schriftliche Genehmigung der Vermieter, dann bist du auch im Fall eines Falles auf der sicheren Seite. Dass das Tierheim eine Absicherung braucht dass im zukünftigen Zuhause Hunde erlaubt sind ist doch selbstverständlich. Jeder seriöse Tierschutz möchte vor Vermittlung die schriftliche Genehmigung sehen.

Du benötigst eine schriftliche Erlaubnis des Wohnungseigentümers zur Tierhaltung in der Wohnung, falls im Mietvertrag nicht eindeutig genehmigt. Sonst droht unter Umständen die fristlose Kündigung. Selbst bei Duldung (in dem Fall der Nachbarn) muss für übermäßige Abnutzung in der Wohnung beim Auszug die Renovierung gezahlt werden!