Müssen ins Kassenbuch auch die Privatentnahmen vom Geschäftskonto gebucht werden?
Kassenbuchführung: Bisher habe ich in das Kassenbuch nur die BAR-Einnahmen und BAR-Ausgaben geführt (Geschäfts:Ausgaben Einnahmen und Privatentnahmen Privateinlagen und sortiert und nummeriert) Jetzt die Frage: Die vom Geschäftsbankkonto entnommenen und als Privatentnahmen gebuchten Entnahmen, müssen diese auch wieder in die Kasse eingelegt werden? Auch wenn Sie gleich zum Lebensunterhalt verwendet wurden, habe ich sie nicht nochmal in die Kasse aufgeführt. Ist das richtig?
Danke!
2 Antworten
Hallo Sammys, Hallo Gromio
Es tut mir leid (ich bin Steuerberater) dass die Aussage von Gromio nicht richtig ist. Das Kassenbuch muss täglich nachgeführt werden, alle täglichen Einnahmen und alle täglichen Ausgaben zeigen (auch Privatentnahmen oder Privateinlagen, kann auch mal sein) und den täglichen Bestand (Saldo) ausweisen. Das hat steuerrechtliche Gründe: Ein so geführtes Kassenbuch darf nie einen negativen Bestand ausweisen. Denn da würde die Steuerbehörde sehen, dass entweder Einnahmen fehlen (nicht eingetragen wurden, vielleicht aus Absicht?) oder Privateinlagen fehlen. Woher die Privateinlagen kommen, müsste dabei - bei vilelen oder grösseren Einlagen - erklärbar sein.
Bei einem nicht so geführten Kassenbuch könnte man das ganze Jahr über nur Ausgaben eintragen und am Ende Jahr eine Privateinlage eintragen, welche den Saldo wieder kurz über Null bringt (was keine Steuern auslösen würde).
Regelmässig sollte auch der Bestand laut Kassenbuch mit dem wirklichen Geldbestand verglichen werden und - falls nötig und wenn der Fehler nicht gefunden wird - eine Korrektur-Eintragung vorgenommen werden. (Kassensturz). Ich hoffe das hilft. Ein gut geführtes Kassenbuch kannst Du mit einer Gratis-Software oder mit einer Excel-Tabelle erstellen.
Ich hoffe, das hilft
Thomas
Danke! Ich kann es nachvollziehen, deswegen meine Frage, - aber auch nicht. Die Privatentnahme vom Bankkonto bringt zwar bares Geld, geht aber ins Private direkt ohne über Kasse! Ist das richtig gedacht - buchhalterisch?
Wäre ich gezwungen es nochmal in die Kasse einzubuchen, müßte ich sogleich eine Privatentnahme inselbiger Höhe buchen. Ist das tatsächlich so?
Bin ich als selbständiger Fensterputzer EÜR verpflichtet Kassenbuch zu führen. Lese schon, dass ich als EÜR'ler es nicht brauche, dann lese ich wenn Bargeld in größerem Stile läuft, müsse ich Kassenbuch führen. Aber meine Einnahmen sind wie auch was über das Geschäftskonto läuft eher existenziell niedrig.
Danke Die im Voraus
Im Kassenbuch wird nur das aufgeführt, was in der Kasse stattfindet: Einlagen und Entnahmen in Bar. Natürlich können das auch Privatentnahmen sein.
Privatentnahmen vom Bankkonto sind auf dem Konto Bank zu buchen, NICHT in der Kasse.
cheerio