Hat man als Unfallopfer als Motorrad-Beifahrer Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wenn der Fahrer des Motorrades bei schlechtem Wetter (nasse Strasse) viel zu schnell gefahren ist, und ein Unfall entsteht durch wegrutschen eines Reifen, der Beifahrer hat dadurch nen Knochenbruch erlitten, der im Krankenhaus auch noch falsch behandelt wurde, das es ein Leben lang zu Schmerzen, Einschränkungen kommt.
Welchen Anspruch auf Schmerzensgeld hat man in der Realität hier in unserem Land?
Wenn man bei der Polizei angegeben hat, das der Fahrer normales Tempo gefahren ist, nur um keine weiteren Schuldgefühle und Bestrafung bei ihm auszulösen, kann man dann im Nachhinein noch die Sache richtig stellen, oder ist es dann zu spät?
5 Antworten
Schmerzensgeld setzt ein Verschulden voraus. Dann wird das von der KFZ-Haftpflichtversuicherung gezahlt. Es gibt zwar einen Schmerzensgeldkatalog, an den muss ein Richter sich aber nicht halten.
Seine Versicherung muß für Schäden Anderer haften, also auch für Deinen Schaden. Wie schnell er gefahren ist, ist unerheblich für Dich. Du hast die Möglichkeit Deine Aussage zu korrigieren, da Du ja als Sozius den Tacho eigentlich ja nicht sehen kannst. Es war eben so ein Gefühl von Dir. Kann aber passieren das die Versicherung den Fahrer dann wegen grober Fahrlässigkeit in Regreß nimmt. Wenn die Polizei da war, hat Sie eh Spuren gesichert an denen man die Geschwindigkeit abschätzen kann. Die Empfindung einer Geschwindigkeit ist immer subjektiv. Hoffe Du hast Schutzkleidung getragen, sonst kürzt die Versicherung regelmäßig die zahlungen. Begründung mit Schutzkleidung wäre der Schaden geringer gewesen oder garnicht eingetreten.
natürlich - Derjenige der denUnfall verurascht hat hat doch eine Haftpflicht. Und die zahlt Personenschäden an die geschädigten.
es ist kackegal, wie schnell er gefahren ist, er hat den Unfall verschuldet, er haftet
ja kann man etwas machen, Anwalt nehmen
da hilft nur vor gericht gehen, oder untereinander ausmachen