Notenabfall. Wie viele Noten sind erlaubt?
Hallo!
In Chemie habe ich jetzt meine Note bekommen (in einer private Besprechung). 6! Ich halte es für äußert fragwürdig, dass ich in einem Halbjahr von 2 auf 6 falle. Selbst, wenn ich im Halbjahr wirklich auf 6 stehen würde, müsste das doch mit meiner 1. HJ-Note verrechnet werden (Sprich: 4 auf dem Zeugnis). Könnte ich wenigstens verstehen. un steht da ja n och das Schulgesetz. Ohne Zusatz-Konferenz: 1 Note runter im Halbjahr. Mit Zusatz-Konferenz: 2 Noten runter. Wir sprechen hier aber von 4 Noten die mich mein Lehrer runterstufen will! Ist das erlaubt/rechtens? Meine Versezung in die Oberstufe steht hier nämlich auf dem Spiel.
Ich bitte um schnelle Antwort!
Danke im Vorraus Fabian
P.S.: Bitte keine Antworten: "Wie schlecht bist du eigentlich?!?!?!?" o.ä... Danke
6 Antworten
Ist die 6 denn überhaupt annähernd nachvollziehbar? Ist ja schließlich die schlechteste Note, die es gibt. Ansonsten könntest du schon da ansetzen ohne überhaupt mit der unzulässigen Spanne zu argumentieren.
Dann hast du doch ein handfestes Argument und wahrscheinlich eine ganze Klasse (wenn nicht sogar mehrere), die dieses unnachvollziehbare Verhalten bezeugen können. Sprech unbedingt mit eurem Klassenlehrer, wenn nicht sogar mit deinen Schulleiter! Besonders wenn mehrere auch solch eine Entwicklung haben wie du. Sowas muss man sich nicht gefallen lassen!
Selbst wenn es solch eine Klausel nicht geben sollte, ist eine so große Diskrepanz von vier Noten mehr als eine Diskussionsgrundlage!
Ich warte nun erst einmal auf das Zeugnis und schaue, was ich dann mache. Vor allem ist pure Anwesenheit im Unterricht eine 5.
ich glaueb nicht das das möglich ist, da ja wie du schon erwähnt hast beide halbjahresnoten verrechnet werden. also ist das sogutwie unmöglich!
geh zum schulleiter und wenn der dir auch nicht weiterhilft rechtliche schritte einleiten. wie die genau aussehen kann ich dir aber auch nicht sagen
Stark !! Dann streitet sich ein Rechtsanwalt auf seine Kosten ohne Aussicht auf Erfolg !
Naja. Also wenn man die Rechtsgrundlage Schulgesetz hat, sollte man schon Aussicht auf Erfolg haben.
man muss halt die genaue rechtslage prüfen, viele lehrer denken sie dürfen alles, aber das ist einfach nicht so. ich bin mir da ziemlich sicher das er das recht auf seiner seite hat
Red mit deinem Klassenlehrer, oder frag den Schulleiter. Eigentlich dürfte das nicht gehen.
Ja. Habe ich auch schon überlegt. Aber ich brauchte eine schnelle Antwort und da war gf.net erste Wahl. Hast Du damit Erfahrung? Also mit solchen Notenabfällen?
Das darf man garnicht machen ! Die Lehrer dürfen innnerhalb von einem Halbjahr höchstens 2 Noten schlechter werden der Rest geht nihct und darf auch nciht genehmigt werden !!!!!!!!
Ich hoffe ich konnte dich ein bisschen beruhigen :)
Ich finde es eine Frechheit was sich manche Lehrer bei der Notenvergabe so erlauben... ich würde dirket mit dem Schulleiter sprechen... kann ja fast nicht sein wie du meinst eine 4 wäre dann ja noch einigermaßen akzeptabel, aber so....
Nun ja. Ich kann nicht sagen, dass ich auf dem gleichen Level geblieben bin. Ich komm bei dem Stoff in Chemie einfach nicht mehr richtig mit. Das ist mein Problem. Wir haben jketzt einen Test geschrieben, der so schlecht ausgefallen ist, dass er wiederholt wurde (Fast jeder Schüler lag zwischen 4 und 6, ich hatte eine 5). Der Test wurde also wiederholt und ich habe dort ein 6 geschrieben, da es bei mir nicht am Lernen, sondern am schlichten Verständnis der Chemie scheitert. Nun sagte der Lehrer: "Pech für die, die sich nicht verbessert haben. Alle die auf dem gleichschlechten Niveau geblieben sind, können sich dann auf den Hammer am Jahresende freuen!" (Ja das ist der O-Ton meines Chemielehrers, ein Ar*lo und entschuldigt die Ausdrucksweise). Ich war schon sehr schockiert und da bei diesem Lehrer mit Extra-Arbeiten nichts zu hoken ist - Zitat: "Von so 'nem Einschleimzeug halt' ich nichts!" (Und ich bin tatsächlich auf einem Gymnasium... Traurig ums Niveau!) - habe ich davon auch die Finger gelassen. Dieser Lehrer nutzt seine Position wirklich erbarmungslos aus, um Schüler zu diskriminieren. Naja... Darum geht's ja nicht.
Also zurück zu dem Thema, ob die 6 nachvollziehbar ist: Nein, ich denke nicht, dass man wegen 2 Tests eine 6 in einem HJ eingetragen bekommen kann. Und mündlich bin ich jetzt auch kein Totalausfall.