Hat ein Minderjähriger wirklich Besitz?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte Besitz und Eigentum nicht verwechseln - das sind 2 komplett verschiedene Dinge!

Besitz bezeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum die rechtliche.

Klingt kompliziert, deswegen ein Beispiel: Ich kaufe einen Radiergummi. Dadurch habe ich das Eigentum daran (er gehört mir) als auch den Besitz darüber (ich habe ihn also z.B. in meinem Federmäppchen).

Jetzt verleihe ich den Radiergummi an Dich - damit ist er zwar nach wie vor mein Eigentum, aber nicht mehr in meinem Besitz.

Deine Frage lautet also, ob ein Minderjähriger Eigentum an etwas erwerben kann.

Dazu gibt es den §110 BGB, ugs. meist als "Taschengeldparagraph" bezeichnet:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Klingt schon wieder kompliziert, deswegen zerpflücken wir das mal:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag... bezeichnet genau deine Situation: Du hast etwas gekauft ohne Zustimmung deiner Eltern.

gilt als von Anfang an wirksam... sprich: sie dürfen da nicht reinreden, sondern kriegen die goldene Popokarte...

wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt... Klartext: wenn Du mit Geld bezahlst, welches Dir...

zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung... entweder a) zweckgebunden gegeben wurde (Bsp: Deine Mutti drückt dir einen Euro in die Hand und meint "kauf Dir mal ein Eis") oder b) ohne Zweckbindung gegeben wurde (klassisches Beispiel: Taschengeld)

von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.... also a) von den Eltern oder b) von sonstigen Freunden/Verwandten (z.B. Oma, Opa, Onkel, Tante) kommt, wenn die Eltern einverstanden sind.

Und damit wieder zurück zu Deiner Frage: Ja, Du kannst Dir ein Handy kaufen, wenn das Geld aus den genannten Quellen kommt.

ABER (und hier kommt der Haken)

Als Minderjähriger darfst Du keine Raten- oder Aboverträge abschließen! Also auch keinen Handyvertrag, der monatliche Gebhren beinhaltet.

Du wirst also nur Prepaid-Handies kaufen können. Teure Handies mit Vertrag sind tabu, da können die Eltern dagegen einschreiten.

Scrootch 
Fragesteller
 12.09.2012, 20:20

Danke für die Ausführliche Antwort

ps. Das mit dem Handy war nur ein Beispiel

Aber trotzdem vielen dank ich habs jetzt verstanden :)

Deine Eltern können über den verbleib des handys entscheiden ! Ob es dein besitz ist richtet sich danach wo das Geld hergekommen ist mit dem du bezahlt hast ! Grundsätzlich kannst du Besits haben aber deine Eltern entscheiden was damit pasiert LG

Natürlich kann ein Minderjähriger auch Eigentum haben, allerdings gibt es bei Deinem Handy noch ein Problem mit dem Umfang Deiner Geschäftsfähigkeit, Du darfst es Dir wahrscheinlich garnicht erst kaufen.

Klar gehört es Dir, aber Deine Eltern dürfen Dir das wegnehmen, weil es Deine Eltern sind!

du kannst alles haben was nicht mehr als 100 gekostet hat