Hat ein Bauherr Anspruch auf die Herausgabe von CAD Daten der Bauplanung?

6 Antworten

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Die Zeichnungen als solche gehören zum Haus dazu.

Die vom Architekten erstellten CAD-Dateien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne seine Zustimmung nicht weiterverwendet werden

Hallo, ich habe ein Planungsbüro und sehe die Sache kritisch: natürlich hat der Bauherr Anspruch auf Pläne, die CAD-Daten stellen jedoch grundsätzlich eine Zusatzleistung dar, gerade wenn klar ist, dass die weitere Planung an ein anderes Büro geht bzw. vom Bauherren weiter geplant wird (Werkplanung vom Bauherren ist gefährlich, ich bin nach sieben Jahren noch nicht in jedem Punkt firm, aber ein Häuslebauer kann das ja vom Hörensagen und Filmegucken - ich weiß, dass sich jetzt einige auf den Schlips getreten fühlen, doch die Feinheiten zu erklären, dauert zu lange; man kann durch mangelnde Planung locker das 5-fache an Baukosten verursachen gegenüber den Planungs- und Bauüberwachungskosten) Mein Fazit ist: CAD-Daten gegen Entgelt hergeben, aber sicherstellen, dass dadurch keine Planungsfehleransprüche entstehen (in der Entwurfsphase sind ja nicht alle Details eingearbeitet, wenn man nun nach den Daten des Architekten arbeitet, wird es trotzdem falsch! Weil die Daten nicht fertig sind.

Nein normal nicht. Du kriegst doch auch keinen Quellcode wenn du dir ein Computerprogramm kaufst

Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, hat kein Bauherr das Recht auf diE CAD Daten.

Derzeit nicht Mehr als die notendigen Bauzeichungen und Berechnungen muss der Architekt nicht herausgeben, weil das alles i.d.R. sein geistiges Eigentum ist. Ausnahmesituationen sind denkbar.