Hat die Polizei im System drinnen wenn der Führerschein von einer Behörde entzogen wurde?

10 Antworten

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Hallo Quickwarrior1,

wenn ein Fahrzeug von der Polizei angehalten wird, werden die Daten des Fahrers über Funk im ZEVIS [https://de.wikipedia.org/wiki/ZEVIS] abgeglichen.

Sollte dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen oder wurde ein Fahrverbot verhängt, ist die Dauer der Maßnahme im ZEVIS eingetragen.

Sollte der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, hat das zur Folge, dass die Polizeibeamten dieses über Funk mitgeteilt bekommen.

Die Folge ist, dass gegen den Fahrer ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet wird:

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§ 21 Straßenverkehrsgesetz –  Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer 

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. 

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches gegen ihn angeordnet war
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet war, oder 
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.  

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Neben den im § 21 StVG genannten und von mir fett dargestellten Folgen, kann gem.: § 69a StGB gegen den Fahrer eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden, in ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Was dass hier angeht:

aber meinen 'Ersatzführerschein' vorzeige würde

Die Polizei würde den "Ersatzführerschein sicherstellen oder beschlagnahmen und der Fahrerlaubnisbehörde zusenden. Denkbar währe, dass gegen Dich  noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, denn Du hättest keine zwei Führerscheine besitzen dürfen.

Schöne Grüße
TheGrow

Wie du liest, ist dann nicht nur dein Lappen weg, sondern wohl  du selbst auch noch!

Was das zusammen alles kostet, da kannst du locker alle nötigen Wege mit dem Taxi machen.

Kannst mit der Taxizentrale verhandeln, die machen u. U. einen Sonderpreis, hatte als Fahrer schon mal so einen Kunden.

Führerscheinentzug wird von der ausstellenden Behörde unverzüglich ans Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Jeder Streifenwagen hat auf die dortige Datenbank um die Uhr Zugriff, sodaß bereits während der Kontrolle festgestellt werden kann, ob der Angeh altene eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.

Hallo! Wir leben im Zeitalter der papierlosen Kommunikation! Du kannst absolut sicher sein, dass jeder Polizist mit einem Klick komplett informiert ist!

Halte Dich an die Regeln, sonst wird es noch teurer ;-)

Es scheint die allgemeine charakterliche Eignung zum verantwortgsvollen führen eines Kfz zu fehlen. Es wäre besser wenn du aus den 3 Monaten ein freiwilliges für immer abgegeben machst...

Natürlich wird die Polizei feststellen, dass dir der Führerschein entzogen wurde. Gerade bei solchen Ersatzführerscheinen wird sie vermutlich nachschauen, warum ein Ersatz ausgestellt wurde.