Führerscheinentzug Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

2 Antworten

aber ich konnte durch ein anscheinend gutes Gespräch eine MPU, sowie den Führerscheinentzug von über einem Jahr entgehen.

Ich will Dich ja nicht enttäuschen .. aber mit dem Gespräch hat das nichts zu tun. 1 Monat Fahrverbot und 500,-€ Bußgeld ist die Strafe, die der Bußgeldkatalog bei einem Erstverstoß gegen §24a Abs. 2 StVG vorsieht (zzgl. Blutentnahme, Blutuntersuchung und Verwaltungskosten ist man dann bei ca. 700,-€).

Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es hierfür zunächst nicht.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis (wenn dies nicht Teil der Strafe ist) kommt z.B. in Betracht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung einer Person hat, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen.

Sei also froh, dass es jetzt nur ein kurzes Fahrverbot war und eine relativ geringe Geldbuße .. im Wiederholungsfall droht durchaus die Entziehung der Fahrerlaubnis (und an einen neuen Führerschein zu kommen ist dann recht schwierig), die Geldbuße beträgt dann mindestens 1000,-€.

DH

einzigste richtige Antwort

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die werden nicht eingetragen. Wäre ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG mit einem Urteil gewesen, wäre das eingetragen. Offenbar gab es das aber nicht. Also gibts keine Eintragung ins pol. Führungszeugnis, auch nicht in das erweiterte Führungszeugnis. Allerdings hat die Polizei das noch in ihrem Computer. Falls es also nochmals vorkommt...

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die werden nicht eingetragen. Wäre ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG mit einem Urteil gewesen, wäre das eingetragen. >

hierzu nochmal. war es dann eine Ordnungswidrigkeit, weil keine MPU und weiteres auf mich zukommt? oder wie kann ich verstehen weshalb es kein Urteil gab? es soll kein weiteres mal vorkommen, da ich die frage stelle zwecks Ausbildung nach meinem Fachabitur und allem :)

@Stevinho93

oh nein, auch Staatsanwälte und Richter können in Ordnungswidrigkeiten Strafen festlegen. Aber bei Straftaten werden sie auf jeden Fall eingeschaltet. Die MPU kann auch allein die Straßenverkehrsbehörde anordnen, die ja auch für die Erteilung eines Führerscheines zuständig ist, und auch wohl deine Strafe festgelegt hat.

Allerdings hat die Polizei das noch in ihrem Computer.

was ihr immer denkt was die Polizei alles im PC haben soll, unglaublich!

OWIs werden nicht gespeichert, aber die Fsst hat eine Meldung bekommen und speichert es in der Fsst-Akte des Fragestellers

. Die MPU kann auch allein die Straßenverkehrsbehörde anordnen,

die Fsst entscheidet immer alleine ob MPU oder nicht

, und auch wohl deine Strafe festgelegt hat.

Unsinn, das regelt der Bußgeldkatalog

@ginatilan

Du würdest dich wundern, was die Polizei im PC hat... Bei uns im Haus gabs eine Weile immer wieder mal Probleme mit einem Mieter. Das haben die immer noch im PC, obwohl die Leute schon seit 2 Jahren nicht mehr hier wohnen, konnte ich letztens feststellen, als bei uns im Haus wieder mal was vorkam.

Richter können MPU auch anordnen, Staatsanwälte können davon die Einstellung des Verfahrens abhängig machen... also nicht nur die Fsst.

Bußgeldkatalog hin oder her, einen gewissen Spielraum gibt es schon, bei der Festlegung der Strafe.

@magni64

Richter ordnen keine MPU an, woher soll der Richter denn wissen ob der Verurteilte überhaupt noch eine Fahrerlaubnis haben will!

Wenn du keine Fahrerlaubnis mehr haben willst brauchst du auch keine MPU, sollte doch eigentlich auch dir klar sein, oder?

und was im Computer der Polizei steht, das weiß ich besser wie du, das kannst du mir glauben

also, wenn du keine Ahnung von der Materie hast solltest du wenigstens den Usern glauben die es besser wissen müssen

@ginatilan

ich geh dummerweise tatsächlich davon aus, daß der seinen Führerschein wiederhaben will...

Und Richter können bestimmen, daß vor der Wiederverurteilung eine MPU stattfindet.

Nach deiner Argumentation würde auch die Fsst keine MPU anordnen, weil sie nicht weiß ob der Fahrer seinen Führerschein wiederhaben will...

@magni64

die Fsst weiß es dann, wenn du einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellst, erst dann bekommst du die MPU Aufforderung!

Wenn du keinen Antrag stellst bekommst du auch von der Fsst keine MPU!

noch einmal für dich :

der Richter ordnet keine MPU an

@ginatilan

@magni64

Auch wenn man logischerweise davon ausgehen kann das der Fragesteller sich nicht auskennt und aus diesem Grund die Frage gestellt hat sollte man nicht einfach etwas schreiben von dem man nur annimmt das es so ist. Eine hilfreiche Antwort sollte schon der Wahrheit entsprechen und nicht geraten sein...

@Crack

also jetzt weiß ichs: Die Polizei speichert nichts und Richter dürfen keine MPU anordnen, vor dem Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis.

@magni64

nö, du hast nichts verstanden, aber egal

Danke @Crack für deine Unterstützung

@ginatilan

das ist es aber, wo mir widersprochen wurde...

@magni64

richtig, aber das hier

Die Polizei speichert nichts

und das hier

und Richter dürfen keine MPU anordnen, vor dem Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis.

sagt mir dass du nichts verstanden hast, oder du dich einfach dumm stellst.

selbstverständlich speichert die Polizei was, aber keine OWIs!!

sondern Straftaten, wie z.B eine Alkoholfahrt ab 1,1‰, darunter wäre es eine OWI, und die wird nicht gespeichert.

Unterschied erkannt????

Richter ordnen auch keine MPU an wenn der Straftäter eine neue Fahrerlaubnis haben möchte, sondern die Fsst.

sie auch das Gesetz:

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV11.htm

klicke mal den Link an und sage mir, ob du dort irgendwas von "Richter" finden kannst

glaubst du mir jetzt endlich?

@ginatilan

also dürfen Richter das nicht? Ich habe das generell als Möglichkeit genannt, und ausdrücklich nicht im vorliegenden Fall.

Und komischerweise machen sich entweder die Polizisten Notizen, die sie im Revier aufhängen, oder die haben tatsächlich das Revierbuch im Computer - auch wenn du das leugnest. Und da gibts dann so komische Querverweise, wenn Adresse oder Name wieder auftauchen.

@ginatilan

also dürfen Richter das nicht? Ich habe das generell als Möglichkeit genannt, und ausdrücklich nicht im vorliegenden Fall.

Und komischerweise machen sich entweder die Polizisten Notizen, die sie im Revier aufhängen, oder die haben tatsächlich das Revierbuch im Computer - auch wenn du das leugnest. Und da gibts dann so komische Querverweise, wenn Adresse oder Name wieder auftauchen.