Hat der Partner ein einklagbares Recht auf Sex in der Ehe?

19 Antworten

In der Ehe gibt es tatsächlich eine "Sexpflicht". Rechtlich anfechtbar ist die nicht. Allerdings rechtlich einfordern geht auch nicht. Wer will schon seinem Partner einen Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken der den Sex eintreibt (vollzieht)......

Nein, der Partner hat kein Recht auf Sex. Sex hat man, wenn es beide wollen. Wenn es einer nicht will und sich sogar wehrt, wäre das eine Vergewaltigung.

Schmarotzer2014  15.07.2017, 12:12

Wehren ist noch nicht mal nötig!

Ein "Nein" hätte schon immer genug sein müssen, ist aber mit neuster Rechtsprechung noch gültiger.

qduzu 
Fragesteller
 15.07.2017, 12:12

Das mit der Vergewaltigung ist logisch, ich meinte auch eher das der Ehevertrag dann aufgelöst wird oder so ähnlich.

Moehre119  15.07.2017, 12:18
@qduzu

@Scharotzer2014: du hast Recht! 

@qduzu: die Ehe kann dadurch nicht aufgelöst werden. Dafür müsste eine Scheidung durchgemacht werden. 

Die Ehe und die Sexualität gehören zusammen. Eine sogenannte Josefsehe, wo beide keinen Sex haben wollen, ist rechtlich nicht zu vereinbaren, sondern kann nur freiwillig sein.

Wer heiratet, verpflichtet sich, dem anderen für Sexualität zur Verfügung zu stehen. Das schließt aber gegenseitige Rücksichtnahme nicht aus.

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen gerade oder auf Dauer nicht dazu in der Lage ist, muss der andere das respektieren.

Es ist schuldhaft, wenn man sich dem Partner oder der Partnerin grundlos entzieht. Sex darf in der Ehe nicht als Machtmittel verwendet werden.

Wenn allerdings Eheprobleme bestehen und deshalb der eine von beiden auch keine Sexualität mehr leben will, sollten beide gemeinsam eine Ehetherapie oder ein Kommunikationsseminar mitmachen. Kommunikation ist eines der Hauptprobleme, warum Ehen scheitern.

Es gibt auch Fälle, wo aufgrund von Krankheiten oder Unfällen der eine der beiden nie mehr Sex haben kann. Das ist keinesfalls ein Scheidungsgrund, sondern ein Schicksalsschlag, mit dem beide umgehen müssen. Bei der Trauung verspricht man schließlich, zusammen zu bleiben "in guten und in schlechten Tagen".

Eine Ehe kann mangels Sexualität nicht annulliert werden. Eine Annullierung ginge nur, wenn einer von beiden schon vor der Trauung heimlich geplant und dem anderen nichts davon gesagt hätte, dass er überhaupt niemals Kinder zeugen oder empfangen will.

Hamburger02  15.07.2017, 13:35

Es ist schuldhaft, wenn man sich dem Partner oder der Partnerin grundlos entzieht.

Auch hier nochmal die Wiederholung: das Schuldprinzip bei Ehescheidungen ist längst abgeschafft. Dieses Schuldprinzip gibts nur noch in den Vorschriften von Religionen.

Ranzino  15.07.2017, 13:38
@Hamburger02

Schön und gut, nur kann sich der verweigernde Partner auch nicht über die Scheidung beschweren, die ihm/ihr daraufhin ins Haus flattert.

anonymos987654  15.07.2017, 14:09
@Hamburger02

Du hast meinen Text nicht zuende gelesen.

Schuld und Scheidung sind zwei verschiedene Aspekte.

Die Eheannullierung ist eine Einrichtung der katholischen Kirche.

Im Verlauf der Ehe auftretende Schuld ist kein Grund, eine Ehe zu annullieren.

Und eine Eheannullierung ist das Gegenteil von Scheidung.

Eheannullierung bedeutet, dass man die Ehe von vorn herein als "nie gültig zustande gekommen" erkärt. Somit muss sie auch nicht geschieden werden, weil sie ja nie existiert hat.

Die weltlich-rechtlichen Fragen stehen noch mal auf einem ganz anderen Blatt.

Für die katholisch Kirche ist nur aus dem Grund die Annullierung derart wichtig, weil es darum geht, ob man noch eine zweite Chance zur kirchlichen Trauung bekommt oder nicht.

Hamburger02  15.07.2017, 19:09
@anonymos987654

Die Eheannullierung ist eine Einrichtung der katholischen Kirche.

Ja gut, aber wen interessiert das, außer Hardcore-Katholiken? Was die intern so an Unfug verbreiten hat keinerlei juristische Bedeutung. Die RKK kann soviel annulieren, wie sie will, das interessiert den Staat nicht die Bohne und hat auch keinerlei Einfluss auf die Scheidung.

Rein theoretisch gibt es eine Sexpflicht laut BGB. Das ist aber ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Damals, also bis in die 1960er oder 1970er Jahre hinein, hatte diese regelung auch rechtliche Folgen. Nach dem damaligen Scheidungsrecht, das noch nach Schuldigen am Scheitern der Ehe suchte, konnte die Verweigerung von Sex zu einer schuldhaften Scheidung oder einer Anullierung der Ehe führen.

Mit det Einführung des Zerrüttungsprinzips ist das aber entfallen und so gibt es keinerlei Möglichkeit mehr, diese Beischlafspflicht in irgendeiner Form durchzusetzen. Sie steht nur noch auf dem Papier als Sollbestimmung, hat aber in der Praxis keienrlei Bedeutung mehr.

Auch einklagbar ist dieses Recht auf Beischlaf nicht. Gerichte weigern sich, über solche Fälle zu entscheiden, weil es zum einen keine legalen Möglichkeiten zur Durchsetzung gibt (soll ein Polizist mit gezogener Waffe danebenstehen und die Frau zwingen?) und weil dies zum anderen dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung widersprechen würde.

Wegen des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung darf sich ein Mann auch nicht mit Gewalt den Sex nehmen. Dann ist er ein Vergewaltiger und muss bei Verurteilung ins Gefängnis.

Religionen wie der Katholizismus oder Islam kennen dagegen nach wie vor eine Pflicht zum Beischlaf. Die Katholiken haben zum Glück ja keine Möglichkeit mehr, ihre Vorstellungen gegen unsere Gesetze durchzusetzen, sodass das eigentlich auch nur noch auf dem Papier steht.
Im Islam ist es aber nach wie vor in vielen Ländern so, dass das Schlagen und Vergewaltigen der eigenen Frau gottgefällig, korangemäß und daher straffrei ist.

Ähm nein! Also aus diesem Zeitalter sind wir wohl raus! Ich bin verheiratet und habe auch keinen Sex!