Sex in der Ehe ist freiwillig ... Oder doch nicht?
Nach dem Gesetz sind Ehepartner einander zur ehelichen Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet. § 1353 BGB „Eheliche Lebensgemeinschaft
Bedeutet: Wer seinem Ehepartner Sex verweigert, verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsgebildes Ehe.
Einfordern kann die Sexpflicht jedoch niemand. Um etwas vor Gericht einzuklagen, muss die Sache notfalls auch zwangsvollstreckt werden können.
Allein die Vorstellung ist lächerlich: Die Handlung, die eigentlich der Schuldner vornehmen müsste, also den Sex mit dem Ehepartner , würde dann von einem Gerichtsvollzieher geleistet. In den meisten Fällen wohl eine wenig befriedigende Lösung. Juristen sprechen in diesem Fall von einer „unvertretbaren Handlung“. Eheleute sind also vom Gesetz her zum Beischlaf verpflichtet, durchsetzen lässt sich das aber nicht.
Warum gibt es dann solche Gesetze. Was hat man davon und was sollen solche Gesetzestexte dann bringen?
5 Antworten
Herzelein, früher konnte der Ehemann darauf bestehen, dass seine Frau bei ihm in der Wohnung ist. Vergewaltigung in der Ehe war erlaubt.
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Da stehen sehr viel wichtigere Dinge im Text. Zum Beispiel, dass der Ehegatte für den anderen die Verantwortung trägt.
Wäre das nicht so, könnte das arbeitslose Ehegespunst eines Multimillionärs Hartz 4 beantragen.
Es steht scheints nichts drin, was Dir passen würde.
Was zu Deiner Frage passen würde.
Ne also, ich denke du solltest zwingend, zwischen einer Frage aus Interesse dessen und der Tatsächlichen Sachlage unterscheiden. Ich lebe seit 5 Jahren in einer glücklichen Beziehung ohne solche Fragen ^^ Ich bin eben nur über so ein Artikel gestoßen, der mir dahingehend also eine Frage aufgeworfen hat, wieso es Gesetze gibt, die so gar nicht umsetzbar sind.
Es geht in diesem Gesetz nicht um Sex sondern um Ansprüche, die man aus der ehelichen Gemeinschaft ableiten kann.
Wenn man die Frage der Ehelichen Pflichten aufkommen lässt, spielt Sex auch vor Gericht sehr wohl eine Rolle, die auch mit diesem Paragraphen einhergeht. Auch wenn dies oberflächlich nicht eindeutig daraus zu lesen ist.
Nein, Sex spielt vor Gericht keine Rolle.
Die Ehe ist vor Gericht ein wirtschaftlicher Zweckverband. Die eheliche Gemeinschaft ist in der Hauptsache wirtschaftlich zu sehen.
Die sexuelle Selbstbestimmung wird durch die Ehe nicht aufgehoben.
Sehr guter Einwand, den ich prüfen werde..
Ok du hast recht. Dies wurde ausdrücklich 1967 durch die Die sexuelle Selbstbestimmung abgelehnt..
In § 1353 BGB steht nichts von 'Geschlechtsgemeinschaft', du interpretierst da etwas ins Gesetz hinein, dass da nicht steht.
Wer seinem Ehepartner Sex verweigert, verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsgebildes Ehe.
Tatsächlich? Zunächst gibt es in § 1353 (2) BGB ausdrücklich keine Pflicht, "Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt".
Um deine insofern rechtsirrige Auffassung zur "Sexpflicht in der Ehe " dennoch theoretisch aufzugreifen:
Gesetze sind zunächst lediglich Regelvereinbarungen, die nichts mit formellem oder materiallem Forderungsanpruch zu tun haben.
So ist die Würde des Menschen unanstastbar - theoretisch jedenfalls, im Altersheim "na Omma, wie gehts uns denn heute" oder "Von dir Fot*e lasse ich mir nix sagen" in einer Hauptschule mal abgesehen.
Und die Gleichbehandlung von Mann und Frau findet eben in Tarifverträgen oder der Beratung in einer Autowerkstatt eher keine Anwendung.
G imager761
Naja die Sache ist ja nicht auf meinen Mist gewachsen. Das hab ich mir nicht ausgedacht. Google mal Sexpflicht in der Ehe.. Mir ist schon klar, dass dies niemals umsetzbar ist.
Desweiteren teile ich deine Meinung diesbezüglich keineswegs. Gesetze sind überhaupt keine Regeln. Ausnahmen bestätigen die Regel.. Gesetz ist Gesetz.. schon mal davon gehört?
hier mal ein Link: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/anw24-157.htm
vielleicht kann man dies bei einer scheidung für irgendwelche forderungen/ vorteile einsetzen
Das ist in meinen Augen, die erste wirkliche Antwort hier! Ich danke dir, du hast meine Frage also durchgelesen und verstanden. Ich denke "Nach meinen weiteren regergen" mittlerweile auch, dass dies z.B. in einem Scheidungsfall eine relevante Rolle spielen kann. Beispiel: Sie kam den ehelichen Pflichten nicht nach, Sex in der Ehe, daher ging er in ein Puff, was ihm aus diesem Grund nicht vorwerfbar dargelegt werden darf.
ähm, gerne^^ war aber nur vermutet, gut, dass du nochmal nachgeprüft hast, genau weiß ichs nicht^^
Keiner kann dich zwingen. Nichtmal das Gesetz.
Wie meinst du deinen letzten Satz? Es steht scheints nichts drin, was Dir passen würde.