Pendlerpauschale über Auto vom Partner?

5 Antworten

Es ist 1. völlig egal, wem das Auto gehört und 2. auch, ob es überhaupt ein Auto gibt und ein solches benutzt wird. Die Pendlerpauschale heißt tatsächlich nämlich Entfernungspauschale und wird, anders als bis zum Jahr 2000 noch gültig, unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Du kannst sie in Anspruch nehmen, wenn du läufst, hüpst, Fahrrad fährst, den Bus oder die Bahn benutzt oder fliegst. Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Einen höheren Betrag kannst du geltend machen, wenn du ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Auto benutzt oder bei öffentlichen Verkehrsmitteln höhere Aufwendungen nachweisen kann.

Natürlich. Ob das Auto auf dich oder deinen Partner zugelassen ist, ob du selbst am Steuer sitzt oder nicht, du bist mit Auto zur Arbeit gefahren und kannst dadurch die Pendlerpauschale ansetzen.

Ich habe eine weitere Frage zu der Entfernungspauschale. Da ich einen neuen Job antrete in einer anderen Stadt die ca. 130 km entfernt ist. Die Strecke werde ich mit dem PKW fahren, allerdings ist dieses auf meine Mutter zugelassen. Nach meiner Berechnung komme ich auf 230 AT* 130 KM * 0.30€= 8.970 € Pauschale, diese übersteigt die 4.500 €. Kann ich mir diesen Betrag auf meine Lohnsteuer eintragen lassen? Macht das Finanzamt dabei mit oder wollen die weitere Belege?

Dei Pendlepauschale ist eine Entfernungspauschale. Daer ist ie Art des Verkehrsmittels egal und es wird auch nur die (einfache) Entfernung angesetzt.

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Bei einer Fahrtkostenenpauschale (bei Dienstreisen, Fortbildung, Weiterbildung) speielt das Verkehrsmittel eine deutlice Rolle.

ja sicher, -warum denn nicht?