Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?


01.09.2022, 11:05

Also in der Stadt, wo die Personen leben,

darf die Familie 1 mit 2 Personen eine Nettokaltmiete von 594 € haben

Familie 2 mit 6 Personen dürfte eine Nettokaltmiete von 865,50 € haben

diese beiden Summen ergeben 1.308,75 € jetzt kommt meine Frage, dürften die beiden Familien dann eine Wohnung haben, die so viel Nettokaltmiete kostet den generell, kommt es, ja aufs Gleiche Geld aus wem man einzeln lebt nur hier ist es eben, dass die besagten Familien zusammen leben würden

6 Antworten

Natürlich ist solch eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft möglich.

Die Angemessenheitskriterien hängen davon ab, wie viele von den genannten 6 Personen ALG 2 oder Sozialhilfe beziehen, und Ihr erfahrt sie vom örtlich zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt.

User364585247 
Fragesteller
 01.09.2022, 10:51

Beide Familien leben vom Amt und bekommen Hartz IV. Da sich beide Parteien aber gut verstehen und sie eine größere Wohnung möchten und da sie oft bei dem jeweiligen anderen sind und dort auch mal öfters übernachten, wurde überlegt zusammen zu ziehen

User364585247 
Fragesteller
 01.09.2022, 11:05

Also in der Stadt, wo die Personen leben,

darf die Familie 1 mit 2 Personen eine Nettokaltmiete von 594 € haben

Familie 2 mit 6 Personen dürfte eine Nettokaltmiete von 865,50 € haben

diese beiden Summen ergeben 1.308,75 € jetzt kommt meine Frage, dürften die beiden Familien dann eine Wohnung haben, die so viel Nettokaltmiete kostet den generell, kommt es, ja aufs Gleiche Geld aus wem man einzeln lebt nur hier ist es eben, dass die besagten Familien zusammen leben würden

Agamemnon712  01.09.2022, 11:25
@User364585247

Jobcenter orientieren sich an der Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten und ohne Kosten für Haushaltsstrom.

Die angemessenen Kosten für 2 Bedarfsgemeinschaften ( 1 x 1 Erw. & 1 Kind + 1 x 2 Erw. & 2 Kinder) erfahrt Ihr pro Bedarfsgemeinschaft vom zuständigen Jobcenter.

Ich halte Deine Frage damit für ausreichend beantwortet und bin raus.

Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?

Wohngemeinschaft

wie funktioniert das welche rechte und Ansprüche haben die beiden Familien dann und wie Teuer dürfte dann die Wohnung sein und wie groß die Personen Leben in NRW

Differenziere es auf die Stadt.
Das hängt einzig und alleine damit zusammen, ob man eine BG oder ein WG ist.
Und dann ist die Frage, du sagst "gute Freundin mit ihrem Freund und Kind" ??
Dann wären hier KdU für 3 Personen erstmal die Grenze. Wenn du noch hinzu kommst und als WG, dann deine KdU oben drauf.

Bei den 6 genannten Personen wäre hier dann die Frage: BG oder WG ?
Die Miete für eine BG ist niedriger als für eine WG.

Aber bevor man hier berechnen kann, ist dann die Frage offen, wer bekommt vom Amt überhaupt Leistungen? Alle 6 oder nur 1. Person?

User364585247 
Fragesteller
 01.09.2022, 10:53

Alles 6 das sind 2 Familien die eine Familie ist nicht mit der anderen Verwandt

Comp4ny  01.09.2022, 22:02
@User364585247

Wie bereits in dem einen Kommentar erwähnt, liegt es an euch ob Ihr als WG zusammenziehen wollt, oder als BG.
Entsprechend mehr oder auch weniger Miete, je nach Form, bekommt Ihr dann.

es sind grundsätzlich schon mal 2 Bedarfsgemeinschaften bei der jede für sich betrachtet wird

die Miete muss anteilig getragen werden

frodobeutlin100  01.09.2022, 09:23

wer lebt denn alles vom "Amt" - alle Erwachsenen?

User364585247 
Fragesteller
 01.09.2022, 09:28

Was heißt das genau übernimmt das amt dann zb die miete trotzdem

frodobeutlin100  01.09.2022, 09:37
@User364585247

aber eben nur anteilig je BG - jede BG bekommt ihren Anteil bezahlt ...

wenn die Gemeinschaft zerbrechen sollte, wird das ein Problem - Wohnung zu groß und zu teuer

Man sollte versuchen, dass sich keine Bedarfsgemeinschaft entwickelt, deshalb sind Untermietverträge nötig. Die Betroffenen sollten sich bei Sozialberartungen erkundigen.

frodobeutlin100  01.09.2022, 09:22

da es sich offensichtlich um zwei Familien handelt (ein paar mit Kindern, ein Single mit Kind/Kindern) sind es per se schon 2 Bedarfsgemeinschaften