Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?


01.09.2022, 11:05

Also in der Stadt, wo die Personen leben,

darf die Familie 1 mit 2 Personen eine Nettokaltmiete von 594 € haben

Familie 2 mit 6 Personen dürfte eine Nettokaltmiete von 865,50 € haben

diese beiden Summen ergeben 1.308,75 € jetzt kommt meine Frage, dürften die beiden Familien dann eine Wohnung haben, die so viel Nettokaltmiete kostet den generell, kommt es, ja aufs Gleiche Geld aus wem man einzeln lebt nur hier ist es eben, dass die besagten Familien zusammen leben würden

6 Antworten

Natürlich ist solch eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft möglich.

Die Angemessenheitskriterien hängen davon ab, wie viele von den genannten 6 Personen ALG 2 oder Sozialhilfe beziehen, und Ihr erfahrt sie vom örtlich zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt.

Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?

Wohngemeinschaft

wie funktioniert das welche rechte und Ansprüche haben die beiden Familien dann und wie Teuer dürfte dann die Wohnung sein und wie groß die Personen Leben in NRW

Differenziere es auf die Stadt.
Das hängt einzig und alleine damit zusammen, ob man eine BG oder ein WG ist.
Und dann ist die Frage, du sagst "gute Freundin mit ihrem Freund und Kind" ??
Dann wären hier KdU für 3 Personen erstmal die Grenze. Wenn du noch hinzu kommst und als WG, dann deine KdU oben drauf.

Bei den 6 genannten Personen wäre hier dann die Frage: BG oder WG ?
Die Miete für eine BG ist niedriger als für eine WG.

Aber bevor man hier berechnen kann, ist dann die Frage offen, wer bekommt vom Amt überhaupt Leistungen? Alle 6 oder nur 1. Person?

es sind grundsätzlich schon mal 2 Bedarfsgemeinschaften bei der jede für sich betrachtet wird

die Miete muss anteilig getragen werden

Man sollte versuchen, dass sich keine Bedarfsgemeinschaft entwickelt, deshalb sind Untermietverträge nötig. Die Betroffenen sollten sich bei Sozialberartungen erkundigen.