Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?
Hallo, habe folgende Frage es ist nur eine Frage, die mich persönlich interessieren, tut
Nehmen wir an eine Person mit Kind möchte mit einer guten Freundin, ihrem freund und deren 2 Kindern zusammen ziehen beide Leben vom Amt
wie funktioniert das welche rechte und Ansprüche haben die beiden Familien dann und wie Teuer dürfte dann die Wohnung sein und wie groß die Personen Leben in NRW es wären dann 6 Personen also 3 Erwachsene und 3 Kinder
Also in der Stadt, wo die Personen leben,
darf die Familie 1 mit 2 Personen eine Nettokaltmiete von 594 € haben
Familie 2 mit 6 Personen dürfte eine Nettokaltmiete von 865,50 € haben
diese beiden Summen ergeben 1.308,75 € jetzt kommt meine Frage, dürften die beiden Familien dann eine Wohnung haben, die so viel Nettokaltmiete kostet den generell, kommt es, ja aufs Gleiche Geld aus wem man einzeln lebt nur hier ist es eben, dass die besagten Familien zusammen leben würden
6 Antworten
Natürlich ist solch eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft möglich.
Die Angemessenheitskriterien hängen davon ab, wie viele von den genannten 6 Personen ALG 2 oder Sozialhilfe beziehen, und Ihr erfahrt sie vom örtlich zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt.
Harz 4 zusammen ziehen mit Guter Freundin und ihrer Familie ist das möglich wenn ja wie?
Wohngemeinschaft
wie funktioniert das welche rechte und Ansprüche haben die beiden Familien dann und wie Teuer dürfte dann die Wohnung sein und wie groß die Personen Leben in NRW
Differenziere es auf die Stadt.
Das hängt einzig und alleine damit zusammen, ob man eine BG oder ein WG ist.
Und dann ist die Frage, du sagst "gute Freundin mit ihrem Freund und Kind" ??
Dann wären hier KdU für 3 Personen erstmal die Grenze. Wenn du noch hinzu kommst und als WG, dann deine KdU oben drauf.
Bei den 6 genannten Personen wäre hier dann die Frage: BG oder WG ?
Die Miete für eine BG ist niedriger als für eine WG.
Aber bevor man hier berechnen kann, ist dann die Frage offen, wer bekommt vom Amt überhaupt Leistungen? Alle 6 oder nur 1. Person?
es sind grundsätzlich schon mal 2 Bedarfsgemeinschaften bei der jede für sich betrachtet wird
die Miete muss anteilig getragen werden
Man sollte versuchen, dass sich keine Bedarfsgemeinschaft entwickelt, deshalb sind Untermietverträge nötig. Die Betroffenen sollten sich bei Sozialberartungen erkundigen.
Mehr zu und über Jobcenter und Harz4:
Siehe: