Darf eine Familie mit 1 Kind in Ein-Zimmer-Wohnung leben?

6 Antworten

Natürlich ist das möglich! Wer sollte denn das verbieten? Was glaubst du denn, wie oft das der Fall ist, dass noch mehr Personen in einem Raum leben? Wem das nicht gefällt, soll sich eine größere Wohnung suchen.

Natürlich "dürfen" sie.

In manchen Gegenden ists nicht leicht geeigneten Wohnraum zu finden. Schließlich hat jeder eigene Kritierien/ Wünsche, hat man als junge Familie dann auch noch ein (kleines) Kind gibt es noch viel mehr Kriterien die erfüllt werden wollen.

Die Gegend sollte einigermaßen "gut" sein. Kinderarzt, Kindergärten, Schulen sollten recht gut erreichbar sein. Die Wohnung sollte bewohnbar sein. Die Wohnung soll bezahlbar sein. ....

1 Zimmer, Küche, Bad? Wenns Kind noch sehr sehr jung ist dann ist das sowieso kein Problem. Erst ab Grundschulalter würde man als Familie wirklich merken wie gut es wäre wenn der Nachwuchs ein eigenes Kinderzimmer hätte. Je nachdem wie die Wohnung geschnitten ist (und je nach Raumgrößen) könnte man Mehrzweckzimmer aus der Wohnküche und dem zusätzlichen Zimmer gestalten. Mit Regalen als Raumteiler, mit effektiver Nutzung jeglicher Flächen an Wand und Boden.

Rechtlich gesehen also kein Problem, mit viel Kreativität auch umsetzbar. Als vorrübergehende Notlösung auch kein Problem.

Nein . Nur bis das Kind 3 Jahre ist.

Geht rechtlich nicht im wohnklo.

Ausser die Wohnung ist insgesamt grösser als 45 qm.

Also z. B. Zimmer 22qm Küche &18qm & Bad 6qm &Flur 3qm.

Automatische kündigung durch den Vermieter wegen überbelegung.

" ein Zimmer " sagt nicht das geringste über die Größe der Wohnung aus.

Ein guter Freund bewohnt in Berlin ein Dachgeschoß eines Fabrikgebäudes....: 250m² mit eigenem Lastenaufzug, Dachterrasse und 2 Badezimmern von allein fast 20 m². Feste Trennwände gibt es nicht ( bis auf die Bäder ), die Lebensbereiche sind nur durch die Einrichtung und durch den Schnitt der Wohnung getrennt....: tatsächlich ist es definitiv nur ein einziger Raum.

Natürlich hat sowas wenig mit den üblichen Ein-Zimmer Wohnungen zu tun, aber es gibt eben auch sehr große Ein-Zimmer Wohnungen mit zusätzlichen großzügigen Küchen-und Badbereichen.

Insofern muß man da eher nach der tatsächlichen Größe der Wohnung fragen und weniger nach der Anzahl der Zimmer.

Natürlich ist das erlaubt.

Grad die erste Zeit ist ein eigenes Kinderzimmer sowieso meistens überflüssig.

Wir hatten das Kinderzimmer vor Geburt fertig, aber er hat in unserem Schlafzimmer bis 9 Monate im Babybett geschlafen.

Küche und Badezimmer zählen ja nicht als Zimmer, wenn noch ein Essbereich in der Küche ist, ist das doch für momentan in Ordnung.

Wohn- und Schlafbereich in einem Raum ist zwar ein bisschen wenig, aber wenn sie nicht mehr Geld hat dann ist das nunmal so.

Dürfen ? Ja , klar . Solange die Wohnung nicht versifft , steht kein Gesetz dagegen.

Nach dem zweiten Weltkrieg haben viele Leute so leben müssen , als die vielen Flüchtlinge aus dem Osten in den Westen kamen.

Dafür zahle ich meine Steuern...ingesamt 42%.

Nein. So bitte nicht.

Damit kein kind so wohnt...

Das nennt sich Sozialstaat.