Jobcenter will Nebenkostenabrechnung obwohl schon gezahlt?

5 Antworten

Das JC kann die Vorlage fordern um zu prüfen, ob Nachz. oder Guthaben besteht. Bei deiner Nachzahlung kannst du formlos dessen Erstattung beantragen, insofern deine Kosten angemessen sind. Bitte deinen Vermieter um eine Kopie der Abrechnung. Das dürfte für ihn kein Problem sein.

Wenn die Abrechnung / Forderung / Guthaben außerhalb des Leistungsbezuges zugegangen ist,was will das Jobcenter denn dann damit,die hätten dir eh nichts gezahlt und auch ein Guthaben wäre dann ja dir gewesen !

Hättest du es im Leistungsbezug bekommen,also nicht nur deine Abrechnung,sondern angenommen auch ein Guthaben,dann würde ich die Forderung nach der Abrechnung verstehen.

Aber auch dann sollte ein Beleg / Quittung ausreichend sein,denn daraus hervor geht das du etwas nachzahlen musstest und kein Guthaben erhalten hast.

Habe die 30€ dem Vermieter Bar gegeben und habe auch eine Quitung bekommen... Diese habe ich auch vorgelegt aber die wollen die ganze Abrechnung haben :(

Entscheidend ist, wann das Guthaben ausgezahlt wird und nicht wann es entstanden ist. Demzufolge wird dieses mit künftigen Zahlungen für Unterkunft und Heizung verrechnet.

Von deinem Vermieter bekommst du eine Kopie der Abrechnung, die kannst und musst du dem JC vorlegen.

Wie gesagt ich musste Nachzahlen 30€ habe ich auch gemacht da in in dieser Zeit nicht beim JC war... und erst 3 Monate später wieder vom JC abhängig bin :( darum verstehe ich nicht was die damit noch wollen...

Kontoauszug Deines Geldinstitutes....Steht doch bei einer ÜW

der Verwendungszweck dabei...

pw