Jobcenter will Nebenkostenabrechnung obwohl schon gezahlt?
Hallo,
ich war von Januar 2014 bis Juli 2015 In einer Umschulung daher habe ich noch Harz4 bekommen seit Juli habe ich gearbeitet. Nun bin ich seit dem 1.1.2016 wieder Arbeitslos, da meine Nebenkostenabrechnung 2014 in dieser Zeit kam als ich Arbeitete, habe ich diese selbst gezahlt. Es waren 30€ habe ich auch ohne Probleme gezahlt.
Nun will aber das Jobenter diese Nebenkostenabrechnung haben. Diese finde ich aber nicht mehr da ich auch umgezogen bin. Ich denke mal ich habe sie weggeschmissen für was auch Aufheben wenn gezahlt?
Der Vermieter möchte mir keine Kopie geben da dies über eine Externe Firma lief diese will wiederrum 25€ Bearbeitungsgebür dafür haben....
Kann das Jobcenter mir nun das Geld streichen oder sonstwas es ist doch gegesen diese Nebenkostenabrechnung....
5 Antworten
Das JC kann die Vorlage fordern um zu prüfen, ob Nachz. oder Guthaben besteht. Bei deiner Nachzahlung kannst du formlos dessen Erstattung beantragen, insofern deine Kosten angemessen sind. Bitte deinen Vermieter um eine Kopie der Abrechnung. Das dürfte für ihn kein Problem sein.
Wenn die Abrechnung / Forderung / Guthaben außerhalb des Leistungsbezuges zugegangen ist,was will das Jobcenter denn dann damit,die hätten dir eh nichts gezahlt und auch ein Guthaben wäre dann ja dir gewesen !
Hättest du es im Leistungsbezug bekommen,also nicht nur deine Abrechnung,sondern angenommen auch ein Guthaben,dann würde ich die Forderung nach der Abrechnung verstehen.
Aber auch dann sollte ein Beleg / Quittung ausreichend sein,denn daraus hervor geht das du etwas nachzahlen musstest und kein Guthaben erhalten hast.
Habe die 30€ dem Vermieter Bar gegeben und habe auch eine Quitung bekommen... Diese habe ich auch vorgelegt aber die wollen die ganze Abrechnung haben :(
Entscheidend ist, wann das Guthaben ausgezahlt wird und nicht wann es entstanden ist. Demzufolge wird dieses mit künftigen Zahlungen für Unterkunft und Heizung verrechnet.
Von deinem Vermieter bekommst du eine Kopie der Abrechnung, die kannst und musst du dem JC vorlegen.
Wie gesagt ich musste Nachzahlen 30€ habe ich auch gemacht da in in dieser Zeit nicht beim JC war... und erst 3 Monate später wieder vom JC abhängig bin :( darum verstehe ich nicht was die damit noch wollen...
Kontoauszug Deines Geldinstitutes....Steht doch bei einer ÜW
der Verwendungszweck dabei...
pw