ich möchte bei meiner schwester einziehen. Hartz4+azubi. was wird angerechnet?

2 Antworten

Da du mit deiner Schwester ohne die Eltern rein formal-rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft bilden kannst, darf NICHTS von deinem Einkommen bei ihr angerechnet werden, außer du gibst ihr freiwillig etwas.
Möglicherweise stellt das Amt - in dem Einkommensbereich, in dem du dich befindest, generell unzulässigerweise - eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II an; da du deiner Schwester in KEINEM FALL unterhaltspflichtig bist, reicht ein einfaches, "Nö, ich will aber nicht!".

Deine Schwester und ihre Kinder behalten ihren jetzigen Regelsatzanspruch zzgl. Alleinerziehendenmehrbedarf, die Miete wird kopfanteilig aufgeteil: du 1/4 aus Erwerbseinkommen, Schwester + Kinder 3/4 vom Amt.

zzita 
Fragesteller
 13.08.2013, 21:50

Super danke für die schnelle antwort!

Du zahlst außer deinem Mietanteil,den deine Schwester dann nicht mehr vom Jobcenter bekommt gar nichts,weil Geschwister oder andere Verwande sich gegenseitig keinen Unterhalt schulden !!!Dein Anteil beträgt 1 / 4 der Unterkunft und Heizkosten,die du direkt an deine Schwester zahlen musst,die anderen 3 /4 ,bekommt sie weiterhin gezahlt,sowie ihre bisherigen Leistungen