Hartz4 Aufstockung bei 1000€ Brutto

5 Antworten

rund 390 Euro sind Lebenshaltungskosten+ Krankenversicherung+ Wohnkosten+ 100 Euro anrechnungsfrei. Weiterhin wird das Einkommen darüber nur zu 20% oder 10% angerechnet bis zu einer Höchstgrenze

Du bekommst also mit ziemlicher Sicherheit weiter Hartz4, das hängt allerdings auch von deiner Miete ab. Aber so billige Wohnungen, dass du nicht mehr in den Bezug fällst, gibts ja nicht.

Da wir alle deine Krankenversicherungskosten und deine Wohnkosten nicht kennen, rate ich zu einem Hartz4-Rechner

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php

Nicht MINI,sondern TEILZEIT - JOB,aber egal !

Wenn du bei Wohngeld nur ca.60 € mehr als die ca.785 € Netto hättest,dann stünde dir bei Bedarf mehr ALG - 2 Aufstockung zu.

Wenn du also allein wohnst,würden dir 391 € Regelsatz + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zustehen,das würde dann dein Bedarf laut SGB - ll sein.

Verdienst du 1000 € Brutto,stehen dir nach § 11 b SGB - ll min.280 € an Freibeträgen zu.

100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( bis zu deinen 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 180 € dazu,ergibt dann diese min.280 €.

785 € Netto minus min.280 € an Freibeträgen,würde ein anrechenbares Einkommen von ca.505 € machen.

505 € minus 391 € Regelsatz = ca.114 € für die Kosten der KDU.

Dir stünde dann von diesen ca.114 € bis zu deinen angemessenen Kosten der KDU - eine ALG - 2 Aufstockung zu.

Wenn deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen sein würden,dann müsste dir das Jobcenter diese für eine Übergangszeit,in der Regel 6 Monate,weiter übernehmen,danach nur noch die angemessenen Kosten.

Diese Frist würde aber erst nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung oder sogar zum Umzug in eine angemessene Wohnung,anfangen zu laufen.

Bei 1000% brutto sind MINDESTENS 280€ frei: 100€ Pauschale + 20% von 900€ (§ 11 b SGB II)

Dieser Absetzbetrag wird vom Netto abgezogen:

785 ./. 280 = 505

Dein Regelbedarf beläuft sich in einer 1er-BG auf 391€
Wenn deine Warmmiete also nicht gerade 114€ beträgt, wirst du ggf. einen erheblichen Leistungsanspruch haben.

Die Rechnung läuft andersrum. Erst wird dein Bedarf errechnet - Grundbetrag + angemessene Miet-und Heizkosten. Davon wird dein Nettoverdienst abzüglich Freibetrag abgezogen. Das ergibt deinen Aufstockungsbetrag. Vermutlich wirst du nichts bekommen, aber probieren kosten nichts.

Peters50 
Fragesteller
 20.07.2014, 15:47

Könntest du mir bitte einen Link posten wo die Rechnung genau erklärt ist?

isomatte  20.07.2014, 18:45
@Peters50

§ 11 b SGB - ll einfach im Internet suchen oder einen ALG - 2 Rechner,der berücksichtigt gleich die Freibeträge und gibt dir deinen evtl. Anspruch an !

Du solltest bei deinem Einkommen gar nicht Harzen, sondern "nur" Wohngeld beantragen!

Peters50 
Fragesteller
 20.07.2014, 15:45

Dann würde ich aber nur ca 60€ Netto mehr im Monat erhalten.

konzato1  20.07.2014, 15:53
@Peters50

Wieso? Du hast wohl deinen Wohngeldbescheid schon da?

Peters50 
Fragesteller
 20.07.2014, 16:00
@konzato1

Nein, hab es aber schon über einen Onlinerechner ausgerechnet.

guinan  20.07.2014, 16:04
@Peters50

Wieso sollte er nicht Hartz4 bekommen? Er hat doch auch Wohnkosten und Krankenversicherungskosten und damit bleibt er ganz sicher drunter.

konzato1  20.07.2014, 16:10
@guinan

Krankenversicherungskosten sind in der Differenz zwischen Brutto und Netto enthalten.

Ich bekomme ab 01.08 einen Minijob (55h im Monat / Sachsen / alleinstehend)>

Und eindeutiger kann man ALLEINSTEHEND nun mal nicht mitteilen! :)

guinan  20.07.2014, 16:40
@konzato1

Das mit dem Alleinstehend schrieb ich unten unter den Beitrag mit der Beispielrechnung für einen Menschen mit 1200 Euro Verdienst. Wo derjenige sich nicht vorstellen kann, dass man damit noch Hartz4 bekommt. Da schrieb ich, schließlich weißt du nicht ob er alleinstehend ist.

Der Threadersteller ist alleinstehend, aber er bekommt immerhin nur 1000 Euro brutto. Und ob jemand Hartz4 bekommt oder nicht, berechnet sich nunmal nach dem BRUTTO und nicht nach dem Netto. Von daher sind die Krankenversicherungskosten NICHT schon eingerechnet.

konzato1  20.07.2014, 16:42
@konzato1

Upps, jetzt ist der eine Beitrag weg.

Also nochmal: Ich kann absolut nicht begreifen, wie bei 1200 € Einkommen noch in irgendeiner Beziehung Hartz4 bei einem Alleinstehenden greifen kann! Denn 1200 € liegt weit über dem Hartz4-Satz incl. Kosten für die Wohnung.

VirtualSelf  20.07.2014, 18:24
@konzato1
Denn 1200 € liegt weit über dem Hartz4-Satz incl. Kosten für die Wohnung.

Bei 1200 netto, hast du ein ANRECHNUNGSFÄHIGES Einkommen von höchstens 900€.

Das liegt in Kommunen wie München, wo Wohnraum teuer ist, nicht deutlich über dem H4-Satz.

Und mit 1200 brutto; liegst du in fast jeder Kommune unter H4-Niveau.

konzato1  20.07.2014, 22:16
@VirtualSelf

OK, wieviel wird denn in München gezahlt? So in etwa zumindest.

Ich war (bin) aber trotzdem der Meinung, dass man bei nem "halbwegs normalen Verdienst" mit Wohngeld (also ohne Hartz 4) etwas besser kommt.