Hartz4 Übergang zum Gehalt?

3 Antworten

SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 4 schreibt:

(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.

Mehr dazu in den Hinweisen der Arbeitsagentur zu § 24 ab Seite 7.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du ALG - 2 Leistungen das letzte mal für September bekommst, dann solltest du umgehend einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Normalerweise müsste das Jobcenter bis zur ersten Lohnzahlung Leistungen erbringen, was aber nur wenige Jobcenter machen, somit wird eine Überzahlung verhindert.

Denn es gilt hier das sogenannte Zuflussprinzip, bedeutet, Einkommen dürfen erst nach deren Zufluss angerechnet werden und das wäre dann in deinem Fall im Oktober, wenn du deinen ersten Lohn aufs Konto bekommst.

Würdest du deinen ersten Lohn aus Oktober erst im September bekommen, dann würdest du nach dem SGB - ll trotz Arbeit im Oktober noch als voll bedürftig gelten und dir stünden die ALG - 2 Leistungen für Oktober voll und ohne Rückzahlung zu.

Da du deinen ersten Lohn aber schon im Oktober aufs Konto bekommst, also dann zwei Geldleistungen für den Monat Oktober bekommen würdest, wird dann dein Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf das dann ggf.bewilligte zinslose Darlehen angerechnet.

Ist dann dein anrechenbares Einkommen gleich / höher als dein ALG - 2 Bedarf bzw.deine Leistungen die du dann für Oktober bekommst, dann musst du diese vollständig ans Jobcenter zurückzahlen.

Du könntest dann nach schriftlicher Rückforderung vom Jobcenter einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Es gelten dann auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Von 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag gelten dann, wenn z.B. zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.1 minderjähriges Kind gehört, dann läge der Freibetrag dann bei min.1500 € Brutto bei 330 € und nicht wie z.B. bei einem Sigle bei nur max.300 € Freibetrag, wenn min.1200 € Brutto erzielt würden.

Beispiel :

Du bist Single und dein Bedarf läge ohne eigenem Einkommen bei 850 € und du würdest 1200 € Brutto und 900 € Netto verdienen bzw.bekommen, dann könntest du diese 300 € Freibetrag von deinen 900 € Netto in Abzug bringen, es blieben dann max.600 € anrechenbares Einkommen übrig.

Dann müsstest du von deinen angenommenen 850 € ALG - 2 Darlehen für Oktober nur max.diese anrechenbaren 600 € zurückzahlen, der Differenzbetrag von 250 € bis zu deinem Bedarf von angenommen 850 € stünde dir dann als ALG - 2 Aufstockung zu.

Würdest du aber angenommen 1200 € Netto bekommen, dann bliebe es bei den max.300 € Freibetrag, dann würden voraussichtlich 900 € anrechenbares Einkommen bleiben und die lägen dann über deinen 850 € Bedarf, dann müsstest du das volle Darlehen erstatten.

Du könntest versuchen, ein Darlehen zu beantragen. Das muss aber zurückgezahlt werden.