Hartz4 mein freund ist aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen zahlt die bagis die Miete weiter

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Du kennst doch die Richtlinien, was die Wohnungsgröße und die Personenzahl betrifft. Das gilt auch für dich und dein Kind. Wenn die Wohnung den Ansprüchen des Amtes entspricht werden sie weiter bezahlen, wenn nicht wirst du dir etwas anderes suchen oder den überschüssigen Mietanteil aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Das Jobcenter zahlt die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen ( Du und dein Kind). Du hast ca. 6 Monate Zeit, eine passende Wohnung zu suchen. Wenn der Freund den Antrag gestellt hat, musst du einen neuen Antrag stellen. Wenn du den bisherigen Antrag gestellt hast, teilst du den Auszug des Freundes und das Datum mit. Mach dir eine Kopie von der Mitteilung (abstempeln lassen). Die Unterlagen gehen manchmal verloren )

Die angemessenen Kosten der Unterkunft kannst du im Internet finden:

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html