Hartz4 als Student mit Minijob?

4 Antworten

Jein. Du hast keinen Anspruch und müsstest eigentlich einen Studienkredit aufnehmen (oder nebenher jobben gehen). In "Härtefällen" (wenn beides nicht klappt und du auch keinen Unterhalt von den Eltern eintreiben kannst) könntest du aber HartzIV als Darlehen bekommen. Du müsstest es später aber wieder zurückzahlen.

Als Student unter 25, der nicht mehr bei seinen bedürftigen Eltern lebt, hat man in der Regel keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen, es gibt aber auch hier Ausnahmen, aber diese würden dann am Ende meist darin liegen, dass in Härtefällen Leistungen in Form eines zinslosen Darlehens bekommen könnte, da wird dann aber ganz genau geprüft !

Gibst du im Internet einfach mal ein ,, ALG - 2 und Bafög ", oder ,, ALG - 2 als Student ", da kannst du es genauer nachlesen.

Prinzipiell hast du als Student Anspruch auf Hartz IV, wenn du kein Bafög mehr bekommen kannst. Möglicherweise wird dir aber was gekürzt, wegen dem Minijob. Darüber hinaus werden die dir möglicherweise erzählen, dass du dich noch auf weitere Jobs bewerben musst. Wie sehr du dich dann diesbezüglich engagierst liegt dann in deiner Hand, wenn du dich aber zu offensichtlich/absichtlich dumm anstellst, kann es sein, dass die dir was kürzen.

Kristall08  03.07.2018, 23:23
Prinzipiell hast du als Student Anspruch auf Hartz IV,

Seit wann das?

Eismensch  04.07.2018, 00:06

Öhm Student.....steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da er sich in eiern Ausbildung befindet (Ja das Studium ist eine Berufsausbildung) -> Kein ALG 2

andreasbdr  04.07.2018, 00:40
@Eismensch

ist neu seit 2017, wenn du kein bafög kriegen kannst

Eismensch  04.07.2018, 00:44
@andreasbdr

Dazu hätte jetzt aber gern deine Quelle gesehen. Soweit ich erkennen kann, ist Hartz 4 nach wie vor für Studenten nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich.

isomatte  04.07.2018, 07:18
@Eismensch

So pauschal beantwortet ist dein Kommentar nur zu 50 % korrekt, denn ein Azubi in betrieblicher Ausbildung steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung, hätte aber bei Bedürftigkeit seit den Änderungen zum 01.08.2016 im SGB - ll auch Anspruch auf aufstockende ALG - 2 Leistungen, wenn der SGB - ll Bedarf nicht mit dem anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte !

Eismensch  04.07.2018, 14:23
@andreasbdr

Das ist richtig. Während des Studium in Teilzeit, Promotion oder Uralubssemesters zählst du nicht als "ordentlicher Student"(nein, diesen Begriff habe ich mir nicht ausgedacht :D ). Da kannst du natürlich Harzt 4 beantragen, hast aber während dieser Zeit natürlich keinen Studentenstatus.
Als regulär eingetragener Student sollte es nach wie vor nicht möglich sein (außer eben in speziellen Sonderfällen).

Nein, Hartz4 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.