Hartz4 als Student mit Minijob?
hallo
ich studiere im Master, habe einen Minijob und habe ab jetzt kein BAföG-Anspruch mehr.
Hätte ich Anspruch auf Hartz4 bis ich mit Studium fertig bin und Job habe, um meine Miete zu zahlen?
4 Antworten
Jein. Du hast keinen Anspruch und müsstest eigentlich einen Studienkredit aufnehmen (oder nebenher jobben gehen). In "Härtefällen" (wenn beides nicht klappt und du auch keinen Unterhalt von den Eltern eintreiben kannst) könntest du aber HartzIV als Darlehen bekommen. Du müsstest es später aber wieder zurückzahlen.
Als Student unter 25, der nicht mehr bei seinen bedürftigen Eltern lebt, hat man in der Regel keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen, es gibt aber auch hier Ausnahmen, aber diese würden dann am Ende meist darin liegen, dass in Härtefällen Leistungen in Form eines zinslosen Darlehens bekommen könnte, da wird dann aber ganz genau geprüft !
Gibst du im Internet einfach mal ein ,, ALG - 2 und Bafög ", oder ,, ALG - 2 als Student ", da kannst du es genauer nachlesen.
Prinzipiell hast du als Student Anspruch auf Hartz IV, wenn du kein Bafög mehr bekommen kannst. Möglicherweise wird dir aber was gekürzt, wegen dem Minijob. Darüber hinaus werden die dir möglicherweise erzählen, dass du dich noch auf weitere Jobs bewerben musst. Wie sehr du dich dann diesbezüglich engagierst liegt dann in deiner Hand, wenn du dich aber zu offensichtlich/absichtlich dumm anstellst, kann es sein, dass die dir was kürzen.
Prinzipiell hast du als Student Anspruch auf Hartz IV,
Seit wann das?
ist neu seit 2017, wenn du kein bafög kriegen kannst
Dazu hätte jetzt aber gern deine Quelle gesehen. Soweit ich erkennen kann, ist Hartz 4 nach wie vor für Studenten nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich.
So pauschal beantwortet ist dein Kommentar nur zu 50 % korrekt, denn ein Azubi in betrieblicher Ausbildung steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung, hätte aber bei Bedürftigkeit seit den Änderungen zum 01.08.2016 im SGB - ll auch Anspruch auf aufstockende ALG - 2 Leistungen, wenn der SGB - ll Bedarf nicht mit dem anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte !
Wenn du nicht bafög-berechtigt mehr bist kannst du hartz iv bekommen (das ist dann die ausnahme) aber ok, du musst offenbar teilzeit-studium machen oder urlaubssemster oder promotion: https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html
Das ist richtig. Während des Studium in Teilzeit, Promotion oder Uralubssemesters zählst du nicht als "ordentlicher Student"(nein, diesen Begriff habe ich mir nicht ausgedacht :D ). Da kannst du natürlich Harzt 4 beantragen, hast aber während dieser Zeit natürlich keinen Studentenstatus.
Als regulär eingetragener Student sollte es nach wie vor nicht möglich sein (außer eben in speziellen Sonderfällen).
Nein, Hartz4 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Öhm Student.....steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da er sich in eiern Ausbildung befindet (Ja das Studium ist eine Berufsausbildung) -> Kein ALG 2