Muss ich als Alleinverdiener dann die Miete übernehmen? (Hartz4/Job)?

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Du bist weder für deine Schwester noch für deren Kinder unterhaltsverpflichtet..

Wenn ihr eine Wohngemeinschaft bildet, werden die Kosten der Unterkunft pro Kopf aufgeteilt.

Du musst nur deinen eigenen Anteil bezahlen.

Wenn ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann kannst du sogar (je nach verdienst)

"gezwungen" werden ihren Lebensunterhalt zu bezahlen.

Da ihr aber Bruder und Schwester seid, und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft und auch wie du sagst in getrennten Bedarfsgemeinschaften lebt, müsste eigentlich jeder weiterhin seinen Teil der Miete zahlen. Aber meine hand würde ich dafür nicht ins feuer legen, es kommt auch immer darauf an ob ihr einen "netten" Sachbearbeiter habt, oder jemanden der euch bzw ihr gerne Steine in den Weg legt.

Nein. Sobald Du ausreichend verdienst bekommst Du sowieso keine Leistungen mehr und zahlt Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft, also 1/4 . 3/4 werden dann für Deine Schwester und die Kinder vom Jobcenter übernommen.