Hartz VI unter 25: Unterhaltspflicht?

8 Antworten

Wenn die Eltern unterhalspflichtig sein sollten ...., musst Du Deinen Unterhalt bei den Eltern geltend machen - notfalls per Anwalt und Gericht .... vom Jobcenter gibt es nur das was nach Anrechnung des Unterhalts (egal ob er gezahlt wird oder auch nicht - das ist nämlich Dein Problem) noch übrig bleibt ....

kevin1905  22.07.2016, 15:13

Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden, dann zieht das Jobcenter notfalls die Eltern heran.

Am Ende der Bedarfskette ist immer der Staat unterhaltspflichtig und auch im SGB II gilt das Zuflussprinzip. Geld das nicht zugeflossen ist, darf nicht als Einkommen angerechnet werden.

frodobeutlin100  22.07.2016, 15:23
@kevin1905

aber erst muss der Bedürftige etwas tun .... erst wenn dann die Unterhaltspflichtigen trotzdem nicht zahlen, dan ist der Staat dran .. das jobcenter ist nämlich nicht dazu da für den Antragsteller den Unterhalt einzuklagen und wer sich mit weniger zufridengibt als ihm zusteht, muss auch etwas dagegen machen ...

und "Unterhaltsvorschuss" dürfte hier auch der falsche Terminus sein .. es geht nicht um den unerhalt für ein Minderjähriges Kind, sondern den Unterhalt den ein erwachsener Mensch von seinen Eltern begehrt

... wenn ginge möglicherweise eine Leistungsgewährung des SGb II Trägers als Darlehen ...

aber die Frage stellt sich eigentlich gar nicht, weil FS möchte nicht "gegängelt" werden ...

EstherNele  26.07.2016, 01:00
@kevin1905

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Jugendamtes und auf Kinder bis max. 12 Jahre begrenzt. Das hat in diesem Kontext hier gar nichts zu suchen.

Ein Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber einem volljährigen Kind besteht nur, wenn sich das Kind in der Lehre/ im Studium befindet.

Eine Unterhaltszahlung der Eltern ist also in diesem Fall sogar eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Jobcenter kann sich überhaupt nichts von den Eltern wiederholen - da kein Anspruch auf Unterhalt.

Wenn du dich momentan nicht in einer Ausbildung befindest, sind deine Eltern dir gegenüber überhaupt nicht unterhaltspflichtig.

Du müsstest dich in die "Knechtschaft" des Jobcenters begeben, wenn du dich nicht selbst finanzieren kannst, und dich halt "knebeln" lassen. (Übrigens wärst du dann über das Jobcenter auch krankenversichert.)

Zwar würde das Jobcenter ggf. erstmal versuchen, deine Eltern in die "Pflicht zu nehmen", doch diese könnten sich dagegen verwehren, da eine solche momentan dir gegenüber nicht besteht.

Das kommt darauf an wie Gut deine ELtern verdienen bzw wie hoch deren Einkommen ist.

Mein Rat: Geh arbeiten und lieg weder uns NOCH deinen Eltern weiter auf der Tasche.

Lillie3107 
Fragesteller
 22.07.2016, 12:28

Oh Wirklich sehr nett! Ich liege hier niemandem auf der Tasche und am allerwenigsten DIR! Auf Leute, die andere zu Faulen Couchkartoffeln, die sich von anderen aushalten lassen, verurteilen können wir hier alle gut verzichten.

Kasumix  22.07.2016, 13:09
@Lillie3107

Sorry, aber was spricht denn bitte gegen "Arbeit"?

Und darauf verzichten - wieso? DU fragst doch hier... wenn du Kommentaren nicht offen gegenüber eingestellt bist, sorry, frag halt nicht.

Jeder hat eine Meinung und genau die teilt er hier auch mit...

Aber scheint dich ja sehr hart zu treffen... dann ein "ohhhhhh"

*lachweg*

Halbammi  22.07.2016, 17:06
@Lillie3107

Du hast doch selbst gesagt das du monatlich 250€ von deinen Eltern bekommst, und eigentlich mehr willst, wa ssie aber nicht tun. Also liegst du ihnen mit 24 Jahren und ( hoffe ich) 2 gesunden Armen und Beinen mit 3000€ im jahr auf der Tasche.

Wenn du die Wahrheit nicht verträgst und nur Leute suchst die dir nach dem Mund reden solltest du zu "redmirnachdemmund.net" wechseln.

EstherNele  26.07.2016, 01:30
@Lillie3107

Oh doch - du liegst jemandem auf der Tasche. 

Deinen Eltern, die FREIWILLIG zahlen, denn es gibt keine Unterhaltspflicht für den Nachwuchs in deiner Situation. Oder den Steuerzahlern, denn das, was du als ALG II-Leistung bekommen würdest, wird aus dem Steueraufkommen finanziert.

Wenn du zu Gruppe U25 gehörst, dann hast du beste Chancen, vom Jobcenter in eine Ausbildung vermittelt zu werden.

Manch einer, der etwas älter ist und vielleicht den Beruf wechseln will/muss, der könnte mit Recht neidisch sein auf die U25, bzw. auf die Bestrebungen der JC, diese Leute in einer Ausbildung unterzubringen.

Du bist noch ohne familiäre Verpflichtungen, du hast scheinbar auch kein Kind - also könntest du mobil sein und bundesweit suchen. Das ist doch ein Riesenvorteil für dich.

Warum hängst du dann zu Hause rum und überlegst, wer dir dein Leben finanziert?

Warum rennst du denen vom JC nicht die Bude ein, um eine Qualifizierung zu kriegen, das geht vom PC-"Führerschein" bis ich weiß nicht was, warum fragst du nicht nach, um eine Möglichkeit zur "Arbeitserprobung" in irgendeinem Unternehmen zu kriegen, also ein Praktikum, aus dem sich oft genug ein Ausbildungs- oder zumindest Minijobangebot ergeben kann?

Alles ist besser als zu Hause herumzuhängen und zu gucken, wer einem das Nichtstun bezahlt.

Wenn du mir jetzt die rosarote Brille unterstellen willst ... ich arbeite seit fast 15 Jahren im Bereich Sozialarbeit mit Langzeitarbeitslosen.

Ich weiß, es gibt Lebenssituationen, da geht arbeitsmäßig sehr wenig bis nichts, weil die persönliche Situation gerade sehr kompliziert ist. 
Aber selbst diese Leute versuchen, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Davor ziehe ich echt den Hut.

Aber nach der Schule dann nichts mehr zu machen und auf Kosten der arbeitenden Gesellschaft zu Hause rumhängen und zuhören, wie Zeit vergeht ... das hat für mich etwas Erbärmliches.

Die holen sich nichts von den Eltern zurück, du bekommst nur die Differenz zwischen Unterhalt von den Eltern und deinem normalen Alg2/Hartz4 Satz ausgezahlt. Den Unterhalt von den Eltern kannst du dir mit der Düsseldorfer Tabelle ausrechnen. Stelle doch einfach einen Alg2/Hartz4 Antrag. Ohne Antrag hast du auch keinen Anspruch.

verreisterNutzer  22.07.2016, 15:25

Ü 18 und keine Lust auf Ausbildung?Da gibt es 0 Unterhalt.

Ich WEISS, dass es so ist, ja - unter 25 hast du da keine Chance.

Nimm dir einen Anwalt und geh gegen deine Eltern vor, wenn nicht mehr kommt.

Wenn sie zahlen können, müssen sie das auch.

Wieso gehen die nicht mal mit zum Amt und lassen sich das selbst erzählen?

DFgen  22.07.2016, 13:05

Wieso gehen die nicht mal mit zum Amt und lassen sich das selbst erzählen?

... vermutlich, weil es diesbezüglich nichts zu erzählen gäbe....

Eltern sind gegenüber volljährigen Kindern - auch solchen unter 25 - nur noch unterhaltspflichtig, wenn die Kinder ihre reguläre Schulzeit noch nicht beendet haben oder sich gerade in der ersten Ausbildung befinden und dabei wenig verdienen - sonst nicht.

Kasumix  22.07.2016, 13:06
@DFgen

... in der ersten Ausbildung stimmt definitiv nicht! Wenn die eine Sache auf die andere Sache aufbaut gilt es weiterhin!

verreisterNutzer  22.07.2016, 15:29
@Kasumix

Steht doch in der Frage
>habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin derzeit arbeitslos.<

In dem Fall gibt es nix.