Unter 25 Jahre und wohnt bei Eltern - Kein Hartz 4 Anspruch?
Servus ihr Lieben! FRAGE: Angenommen ich bin unter 25 Jahre. Habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, wohne aber bei den Eltern. Und ich habe nur noch 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1...bräuchte danach halt Hartz 4(wenn vorher kein Job an Lang kommt)....würde ich das überhaupt bekommen??? Oder wird das dann verweigert so nach dem Motto ''die Eltern sorgen schon für einen''????Ich meine, Rechnungen zu zahlen hat man aber trotzdem und ich meine, dass es die Lage ändert,wenn man schon ausgelernt hat bzw eine abgeschlossene Ausbildung hat...dann müssen die Eltern glaube ich nicht mehr für einen zahlen und man würde ''ohne Probleme'' Hartz 4 bekommen, oder?
3 Antworten
http://hartz-iv-blog.de/2007/01/30/volles-alg-ii-fuer-erwachsene-kinder-die-bei-eltern-wohnen/
Das Bundessozialgericht hat ein Urteil veröffentlicht
(Aktenzeichen: B zb AS 6/06). Darin wird erwachsenen Hartz IV
Empfängern, welche noch bei ihren Eltern wohnen *der volle Regelsatz
in Höhe von 345 Euro* zugesprochen. Dies trifft auf Kinder *ab dem
25.Lebensjahr* zu. Das Gericht sieht diese Kinder als eine eigene
Bedarfsgemsinschaft und deshalb steht ihnen das volle ALG II zu.
Finde ich nicht. Schickst mir mal bitte den Link? :)
Du hast ein Problem: 1. Du bekommst kein Harz 4 solange du bei den Eltern wohnst und 2. Deine Rechnungen musst du bezahlen also seh zu dass du nen Job bekommst!!!!
Danke, aber es geht nicht um mich ;)
"Du hast ein Problem: 1. Du bekommst kein Harz 4 solange du bei den Eltern wohnst" Unsinn.- Ab 15 J. kann man selber einen ALG2- Antrag stellen; die Formulare findest du (bzw. derjenige) auf Arbeitsagentur.de unter "Formulare/ ALG2".
es ist egal ob du eine abgeschlossene berufsausbildung hast oder nicht...§ 7 sgb2 "zur bedarfsgemeinschaft gehören... die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können." das bedeutet aber nicht das ihr keine leistungen bekommen könnt. ihr bildet eine bg und in einer bg bekommen entweder alle hartz4 oder keiner. es wird der gesammtbedarf aller mitglieder ermittelt und das einkommen (abzüglich freibeträge) abgezogen. sollte das anrechenfähige einkommen nicht bedarfsdeckend sein bekommt ihr aufstockende leistungen... entweder hartz4 oder wohngeld (wohngeld ist vorrangig wenn dadurch der bedarf gedeckt werden kann)
Das Urteil für unter 25 findest Du da auch, sehe ich jetzt erst, dass Du noch keine 25 bist.