Kann das Jobcenter alles Geld einem Wegnehmen?

7 Antworten

Jetzt möchte ich für die beiden vergangenen Jahre 2017 und 2018 meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann mir das Amt das Geld wegnehmen?
  1. Das Dingen heißt Einkommensteuererklärung. Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist was völlig anderes und kann nur vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
  2. Das Amt nimmt dir nichts weg. Guthaben bei der Einkommensteuererklärung ist allerdings Einkommen und ist gem. § 11b SGB II auf den Bedarf anzurechnen. Aufgrund der EGV und den Bestimmungen des SGB II bist du sogar verpflichtet eine Erklärung abzugeben, wenn dadurch dein Bedarf reduziert werden kann.
Es gibt ja bei HartzIV ein ''Schonvermögen''.

Richtig, spielt hier aber keine Rolle, da das Guthaben Einkommen und kein Vermögen i.S.d. § 12 SGB II darstellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist kein Schonvermögen sondern Einkommen.

Es zählt zum Einkommen, weil Du ja in der Zeit auch Einkommen hattest, von welchem man Steuern entnommen hat. Bekommst Du einen Teil davon zurück, ist das natürlich dann immer noch Einkommen, weil es ja Teil eines Einkommens war.

Und man nimmt es nicht weg, man geht nur davon aus, wenn Du anderweitig ein Einkommen hast, dass Du dann einen geringeren Bedarf an zusätzlicher Unterstützung hast für die Zeit dieses Einkommens, also kürzt man diese Unterstützung, bis Du wieder weniger Einkommen hast.

Zählen tut der Monat des zugangs der Steuerrückzahlung , fällt der in Harz4 bezug wird er abgezogen !

Eine Steuerrückzahlung wird als Einkommen angesehen und das heißt für dich in diesem Fall, dass die Rückzahlung zu 100% auf dein ALG2 angerechnet wird.

Im Kern ist es daher tatsächlich besser, sich für einige Zeit eine befristete Vollzeitstelle zu suchen und dann die Steuererklärung zu erstellen und die Rückzahlung der zuviel bezahlten Steuern erwarten.

Wenn er die Stelle bekäme, wäre es wohl für alle besser, er würde diese Stelle behalten und arbeiten.

Es wird angerechnet - wenn die Erstattung im ALG - Bezug eingeht. Nennt man Zuflußprinzip.