Über 33 Jahre alt - sind meine Eltern noch unterhaltspflichtig?
Ich bin 33 Jahre, habe mein Studium beendet, bin auf Jobsuche und muss nun ALGII beantragen. Das Amt meint, dass meine "Erzeuger" für mich evtl. zahlen müssen. Eine Ausbildung habe ich auch schon.
Das kann doch nicht sein, dass ich mich nun an diese Blutsverwandten wenden muss. Weiß jemand was dazu? Gibt es dazu ein Gestz? Ich habe leider - nach langer Suche - nichts konkretes gefunden.
11 Antworten
Deine Eltern sind dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Zwar wird manchmal auch noch für einen kurzen Zeitraum nach Abschluss des Studiums einem "Kind" ein Unterhaltsanspruch an seine Eltern zugesprochen - aber keinesfalls, wenn das Kind dann bereits 33 ist....
Das sollte der Jobcenter-Mitarbeiter wissen.....
Sollten Forderungen seitens des Amtes an die Eltern herangetragen werden, können diese dem einfach widersprechen.....
Bei denen ist alles möglich ;) zum Glück gibts in Deutschland auch noch Gerichte. Wenn Du arbeitssuchend bist, hast Du einen Anspruch. Und damit keinen gegen Deine Eltern, weil Du ja Deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst. Grundsätzlich besteht aber eine wechselseitige Unterhaltspflicht bei Eltern und Kindern. Aber diese Verwaltung lässt sich immer wieder neue illegale Spartricks einfallen - der Art. 20GG Rechtsstaatsprinzip hängt dort wohl auf dem Klopapierhalter
Das ändert nichts am Unterhaltsanspruch nach dem BGB
Dass in der Praxis der Anspruch ausgesetzt ist, hat andere Gründe.
lol, das hätte ich die ARGE gesichert gerne.
Generell sind Menschen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, sich zu Unterhalt verpflichtet.
Das wird aber so nicht gehandhabt.
Nach der ersten Ausbildung ist Schluss mit Unterhalt, da werden sich Deine Eltern erfolgreich dagegen wehren.
Außerdem wendet sich da das Jobcenter an Deine Eltern, das mußt du nicht machen.
§ 1601 BGB UnterhaltsverpflichteteVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Nö. Ohne Sozialsystem wärst du völlig und total abhängig von Deinen Verwandten.
Siehe: die letzten Jahrtausende Menschheitsgeschichte.
Persönlich gehört habe ich:
Kind, Ü25 mit abgeschlossenem Studium, hat im Elternhaus lebend, ALG2 erhalten. Während des Studiums wurde das Kind von den Eltern unterstützt.
Deine Eltern sind dir, Ü25 und mit abgeschlossener Berufsausbildung im Normalfall nicht zum Unterhalt verpflichtet.
nein, deine Erzeuger sind bereits nach der Ausbildung raus und ab 25 steht dir auch ohne wenn und aber Alg2 zu. Stelle einfach den Antrag, dann muss er bearbeitet werden und eine Ablehnung müsste schriftlich begründet werden. Was ein Mitarbeiter so meint, spielt keine Rolle dabei.
Nur wenn die Eltern oder Kinder von H4 Empfängern sehr gut gestellt sind (mindestens 100 000 Euro im Jahr), kann man sie heranziehen, für die Kosten der Angehörigen aufzukommen. Das muss das Amt aber schon selbst rausfinden.
Danke für den Hinweis auf die §§ - an alle! Dann schau ich mal wie lange das Amt brauch bis die meine Erzeuger ausfindig gemacht haben.
Was ich mich nur frage ist ob ich trotzdem Leistungen bekomme, bis das mit denen geklärt ist, oder ob ich dann schonmal schauen kann wo die Caritas ist?
Was für ein scheiß Gesetzt, im Übrigen! Als ob Verwandtschft gleichbedeutend damit ist, dass diese Menschen einen auch lieb haben. Dass man sein Leben lang von Menschen abhängig ist - bzw. deren Leben - welche einem so viel Leid nachhaltig zugefügt haben, ist ein schönes Resultat eines Sozialsystems!