hartz 4 will für freunde etwas überweisen

8 Antworten

Normalerweise unterschreibt man bei Eröffnung eines Kontos, dass man nur auf eigene Rechnung Zahlungen abwickelt. Schau mal in Deinen Vertrag.

Erstmal verstösst Du schon gegen Deinen Bankvertrag, was zur Kündigung berechtigt.

Und zweitens ziehst Du tendentiell den Verdacht von Ermittlungsbehörden auf Dich. Das JC könnte die informieren.

Auch Dein "kumpel" kann sich dabei ggf. strafbar machen, was von seinen genauen Verhältnissen abhinge.

Wer sich im Recht nicht gut auskennt, lässt davon die Pfoten.

wenn dein Kumpel sein Geld auf dein Konto überweisen lasst und davon seine Ausgaben bestreitet kann das gut gehen, solange du keine Kontoauszüge dem Jobcenter vorlegen musst.

Ist alles dann sehr Erklärungsbedürftig und daher lieber davon die Finger lassen.

Dein Kumpel sollte bei einigen Onlinebanken versuchen, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Sollten nun Ablehnungen ins Haus flattern, dann mit den Schreiben zum Jobcentern und denen erklären, dass aufgrund dessen dein Kumpel dein Konto mitnutzen wird. Wenn du zufällig in solchem Bundesland wohnst, hast du Glück. Ansonsten ist den Kumpel auf verdei und verderben den Banken ausgeliefert.

Im übrigen, ein Anrecht auf ein Konto ist in einigen Sparkassensatzungen verankert.

dein kumpel kann ein p-konto eröffnen, wenn er die monatlichen kontoführungsgebphren zahlen kann.

Das gibt garantiert Ärger und Du machst Dich möglicherweise sogar strafbar. Vorsicht !

Wie schon erwähnt wurde, dein Kumpel hat das Recht auf ein P-Konto. Davon kann der Pfändungsfreibetrag nicht gepfändet werden. Er soll sich da an seine Bank wenden.

Die Idee, seine Gelder über dein Konto laufen zu lassen, ist ziemlich problematisch. Du könntest du Probleme bekommen, weil die Einzahlungen im Extremfall auf deine Zahlungen angerechnet werden. Das dann dem Amt zu erklären wird bestimmt nicht schön werden. Außerdem fällt das vielleicht schon unter Geldwäsche.