darf das amt bestimmen die miete auf das konto des vermieters zu überweisen

10 Antworten

Schau in § 22 Abs. 7 SGB II:

Das Amt darf dann ohne Zustimmung direkt überweisen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist.

Einfach so ist also nicht, es muss schon ein valider Grund angegeben werden, z.B. Miet- oder Energieschulden aus der Vergangenheit

Von sich aus wird das JobCenter das nur veranlassen, wenn es wiederholt dazu gekommen ist, dass der Leistungsempfänger das Mietgeld zweckentfremdet verwendet hat.

Der Leistungsempfänger selbst kann das jedoch jederzeit (widerruflich) veranlassen. Häufig wird der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag sogar auf einen solchen Passus bestehen.

Wie hier schon geschrieben: Wenn Du einen Grund dazu gegeben hast - also dass die Mietezahlung durch Dich nicht sicher ist - dann ja.

Wenn das nicht zutrifft, hast Du ein Recht darauf, dass die Miete Dir überwiesen wird und Du die dann an den Vermieter zahlst.

Den Vermieter geht es ja nichts an, wie Du an Dein Geld kommst. - Wenn Du also keinen Grund gegeben hast, mache denen klar, dass Du ein mündiger Bürger bist, und dass Du selbstverständlich Deine Miete selbst an den Vermieter überweist. Manche Mitarbeiter in Jobcentern brauchen Nachhilfe in Datenschutz.

Mach das (und überhaupt alles) nicht mündlich, sondern unbedingt schriftlich.

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Also nichts telefonisch klären (das kannst Du später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten werden Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgegeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).

Wenn Du nur etwas abgeben willst, dann setze wie üblich ein Schreiben auf, in dem Du erklärst, was Du "als Anlage" überreichst. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem von Dir mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Weil Du ja diese Bestätigung hast, wird man nie mehr behaupten können, Schreiben und Belege von Dir seien nicht eingegangen. Und wenn doch, kannst Du denen eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original hütest Du ja wie eine Kostbarkeit).

Ja, das dürfen sie. Du kannst froh sein, daß dir die Miete gezahlt wird.

Kneetkopp  13.11.2012, 02:31

Warum soll der TE darüber froh sein? Es steht ihm, wenn er bedürftig ist, ganz einfach zu, dass das Jobcenter Sozialleistungen, die im Gesetz vorgesehen sind, wie hier die Mietzahlungen etc., bezahlt. Und NEIN, falls keine Gründe vorliegen, wie Sozialleistungsmissbrauch in der Vergangenheit etc. darf dies das Jobcenter NICHT einfach so ohne Zustimmung des Antragstellers!

Du hast ein Recht darauf, dass das Geld auf dein Konto kommt, denn du bist der Mieter und damit alleine dafür verantwortlich, die Miete zu zahlen. Du hast ein Recht darauf, dass der Vermieter nicht erfährt, dass du gerade Geld vom Amt beziehst.