Hartz 4 und Fahrzeug

5 Antworten

Soweit es dem Zweck dient, von A nach B zu fahren, ist es kein Problem.

Ärger wirste aber kriegen wennste Glück hast, ein 450k Euro Maybach für 1k zu bekommen, den der Wert spielt dann eine Rolle nicht der Kaufpreis

Zudem darfst du ein gewisses Eigenvermögen besitzen, ohne das es angerechnet wird, pro Lebensjahr 100 Euro(keine Ahnung, musste evtl googeln)

ichweisnix  25.05.2014, 19:01
Ärger wirste aber kriegen wennste Glück hast, ein 450k Euro Maybach für 1k zu bekommen, den der Wert spielt dann eine Rolle nicht der Kaufpreis

Das wäre dann aber eine gemischte Schenkung und somit schenkungssteuerpflichtig. Außerdem an Harz 4 bekommt man insgesammt 600-700€/ Monat. Bei größeren Vermögen auf Harz 4 zu optimieren ist da irgendwie sinnlos.

Kann ich diese dann trotzdem auf mich zulassen oder gilt das als "Spassfaktor" und wird nicht akzeptiert?

Zunächstmal ist wichtig zu wissen, was "nicht akzeptiert" heißt. Es bedeutet, das KFZ ins allgemeine Schonvermögen fällt. Dieses beträgt mind. 3100€ und ist altersabhängig. Es ist also zunächstmal wichtig, was noch an Vermögen da ist. Wenn sie mit den Motorrad und übrigen Vermögen zusammen gar nicht an die Grenze kommen, stellt sich die Frage überhaupt nicht.

Dazu kommt, das ein Motorad eher als billige Alternative zum Auto denn als Spaßfaktor zu sehen wäre.

Sollte ich das Motorrad nicht besitzen dürfen und es über meinen Vater laufen lassen, was müsste mein Vater sein?

Das ist viel kritisch zu sehen, wie kommt der Vater denn zu dem Geld für das Motorad.

VirtualSelf  25.05.2014, 21:48
Es bedeutet, das KFZ ins allgemeine Schonvermögen fällt.

Nö ... im vorliegend Fall würde nur der 7500€ übersteigende Zeitwert ins "Schonvermögen" fallen.

Und auf den Zweck des Autos oder die konkrete Nutzung kommt es an keiner Stelle an; er kann das Ding auch mit Erde füllen und Blumen darin anpflanzen.

Aber ein Fahrzeug wird doch nicht zum vermögen gezählt oder? wenn ich 3000 als vermögen besitzen darf und bzw. oder ein auto bis 7000€ dann passt das doch nicht. Angenommen das Motorrad kostet 2000€ und ich habe 1500€ auf dem konto und das motorrad zählt jetzt doch zum vermögen, dann habe ich über 3000€ und würde dann kein ALG2 bekommen...

VirtualSelf  25.05.2014, 12:48
Aber ein Fahrzeug wird doch nicht zum vermögen gezählt oder?

Es ist Vermögen; allerdings ist es besonders geschützt bzw. privilegiert.

Der Vermögenfreibetrag, den du pro Lebensjahr hast, hat mit diesem Vermögenswert zunächst nichts zu tun.

Erst wenn das Auto oder Motorrad einen größeren als angemessenen Zeitwert hat (und die 7500€ sind lediglich ein Anhaltspunkt, der begründete Abweichungen unter Würdigung des Einzelfalls erlaubt), darf der die Angemessenheitsgrenze übersteigende Betrag auf den Vermögensfreibetrag angerechnet werden.

Das Gesetz spricht in § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ganz allegemein von Kraftfahrzeug.
Die Fachlichen Hinweise des Jobcenters, sprechen explizit von Auto oder Motorrad in Bezug auf den grundsätzlich als angemessen zu erachtenden Betrag von 7500€.

www(dot)harald-thome(dot)de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-12---20.05.2014(dot)pdf

Insofern wird es weder bei Auto, noch bei Motorrad PROBLEME in Bezug auf die Anrechnung geben als Vermögensgegenstand geben.

Ok, also darf ich das Motorrad besitzen. Noch eine kleine Frage: Wenn ich noch ein "Zweitfahrzeug" hätte (125ccm Roller- Wert keine 300€ ) der nur rumsteht und nicht mehr anspringt, würde mir das Probleme bereiten oder lieber abmelden? Wenn ein fahrzeug abgemeldet ist zählt das als vermögen oder sieht das kein amt mehr??