Auto kaufen Halter, Versicherungsnehmer und Besitzer unterschiedlich

5 Antworten

Das Auto kannst du Online Versichern, dann ist eine Vollmacht nicht nötig. Wenn du es irgendwo vor Ort versichern lässt brauchst du natürlich eine, wobei ich nichtmal glaube das du im namen deines Vaters unterschreiben darfst. In der zulassung muss immer der rechtmäßige Beitzer stehen, diese kriegst du bei der örtlichen Führerscheinstelle. Lasse das auto auf deinen Dad zu, versichere es auf deinen Vater und beachte das du bei der versicherung angaben dazu machst das nicht allein der fahrzeughalter auch der fahrzeugführer ist. Kurzegesagt, Versicherungsnehmer = Besitzer. Dennoch kannst du auch mit dem Auto fahren, du kannst es auch besitzen, bzw dauerhaft fahren. bist aber eben nicht der rechtmäßige besitzer.

Wie weit voneinander entfernt wohnt ihr ? Theoretisch muss ein fahrzeug was 4Wochen in einem anderen Ort steht, umgemeldet werden (zwecks kennzeichen) - theoretisch.... da fragt sicherlich keiner nach. Beachte aber das wenn das auto auf deinen Vater zugelassen ist, er auch für jeden Strafzettel, Stvo- Verstoß etc. Haftet.

Noch Fragen,? Immer her damit.

Hallo lieber Jungkoch, wohl noch nie ein Auto zugelassen???

Zum Versichern benötigt man natürlich keine Vollmacht - jedoch bei der Zulassung, falls der Vater nicht selbst das Auto zulassen kann!

Das Auto kannst du Online Versichern, dann ist eine Vollmacht nicht nötig.

wäre nett wenn Du nur dann etwas schreiben würdest, wenn Du davon etwas Ahnung hättest.

Falls dein Vater der Fzg-Halter werden soll, dann benötigst du für die Zulassung eine Vollmacht vom Vater, wenn dieser nicht selbst persönlich zur Zulassungstelle kommen kann! Dabei ist der Wohnort des Fzg-Halters zuständig! Gruß siola

Hallo Siola,

beachte bitte, dass bei unterschiedlichen Halter und Versicherungsnehmer ein Zuschlag von bis zu 50 % möglich ist.

Gruß Apolon

@Apolon

Ja, da hast du Recht!

Wobei Einalem87 uns im Unklaren läßt, ob er vorher schon ein Auto mal auf sich zugelassen und versichert hat! Falls 87 sein Geburtsjahr ist, könnte er schon 10 Jahre den Führerschein haben und damit Anspruch z.B. auf die Führerscheinregelung!?!

Natürlich kannst Du der Besitzer sein, Halter und VN können aber andere sein und meist ist es doch über Vater teurer. Es sei denn, alle Fahrer sind über 23 Jahre jung und er bekommt die SF-Klasse 4 mit 48% Beitrag oder so um und bei. Viel Glück.

Oder kann ich auch der Besitzer sein und er Versicherungsnehmer. 

Du könntest Fzg-Halter werden und dein Vater Versich.nehmer, dann benötigst du keine Vollmacht, sondern du läßt das Auto in deinem Wohnort ohne Vollmacht auf dich zu!

Sinnvoll wäre in diesem Fall, dass dein Vater das Fahrzeug als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer zulässt und zwar an seinem Wohnort.

Ansonsten kann es einen Beitragszuschlag von bis zu 50 % geben - kommt auf den Versicherer an.

Viele Versicherer erheben keine Zuschläge bei Trennung Halter-VN. Such dir doch so eine Gesellschaft aus, wenn du VN bist und dein Vater Halter. Laß es am billigeren Wohnort zu, wer da wohnt, wird Halter. (Z.B. ist HH viel teurer als GÜ. Frag einen Versicherungsmakler, der kann es ausrechnen. Kostet nichts.

@BenniXYZ
Viele Versicherer erheben keine Zuschläge bei Trennung Halter-VN.

Mich würde mal interessieren, welche Versicherer Du meinst, die bei unterschiedlichen Anschriften und beim Vater und Sohn keinen Zuschlag erheben ?

Laß es am billigeren Wohnort zu, wer da wohnt, wird Halter.

Und was besagt dies jetzt ? Der Beitrag wird doch berechnet nach der Anschrift des Versicherungsnehmers ! bzw. dem Standort des Fahrzeugs!

Frag einen Versicherungsmakler, der kann es ausrechnen.

Das ist mal einge gute Idee. Nur warum antwortest Du, wenn Du keine Ahnung hast ?