Temporäre Bedarfsgemeinschaft Mietübernahme Jobcenter?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wollen demnächst zusammen ziehen. Folgende Situation:
Ich bin erwerbstätig und bekomme Gehalt. Meine Freundin ist arbeitssuchend und bezieht zurzeit ALG2. Wir wollen zusammen in eine Wohnug ziehen als temporäre Bedarfsgemeinschaft. Der Mietvertag würde auf mich laufen. Würde das Jobcenter ein Teil der Miete von meiner Freundin übernehmen, so dass nicht ich alles bezahlen muss und sie noch etwas von Ihrem Hartz4-Satz hat oder muss die gesamte Miete dann von mir übernommen werden? Es geht nur um die Zeit in der wir eine temporäre Bedarfsgemeinschaft sind (12 Monate).
Danke für die Antworten und Grüße :)
5 Antworten
Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft gibt es nur zwischen einem Elternteil und Kind / Kindern, wenn diese zeitlich begrenzt ( zu Besuch ) zum Haushalt des Elternteils gehören.
Du meinst sicher dieses sogenannte Jahr auf Probe ?
Dies kann man nach einem Zusammenzug ohne Kinder im Regelfall beanspruchen, dann würdest du zumindest im ersten Jahr mit deinem Einkommen und Vermögen nicht für sie aufkommen müssen, dann würdet ihr nämlich noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, sondern eine ganz normale WG.
Ihr stünde dann im Regelfall ihr voller Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 432 € zu + ihren Kopfanteil der Warmmiete + den Beitrag für die KV.
Bitteschön
Sie muss auch einen Vertrag haben.
Entweder mit dir, oder ihr klärt es ab mit dem Vermieter, dass du sie zur Untermiete nimmst.
Das Amt übernimmt ein Jahr dann die angemessenen Wohnkosten
Danke für deine Antwort. Heißt, der Mietvertrag müsste dann auf uns beide laufen, dann würde das Amt ggf. sogar die gesamte Miete übernehmen? (was nicht einmal unser Hauptziel wäre, weil ich ja tatsächlich ein Teil selber bezahlen könnte)
Mit der Untermiete .. wie würde das dann ungefährt laufen? Wird dann ihr Mietanteil übernommen?
Heißt, der Mietvertrag müsste dann auf uns beide laufen, dann würde das Amt ggf. sogar die gesamte Miete übernehmen?
Es wäre besser, wenn er auf Euch beide liefe. Die ganze Warmmiete, sofern sie angemessen ist, wird in einer BG pro forma sowieso erstattet.
Dein Gehalt wird allerdings mit dem ALG 2, welches Du dann pro forma bekommst, aufgerechnet. Salopp gesagt, wenn Du gut verdienst, kriegt Deine Freundin die 1/2 Miete erstattet.
Im 1. Jahr des Zusammenlebens sollte Deine Freundin die Hälfte der Miete bekommen sowe ihren Regelsatz.
In einer Bedarfsgemeinschaft bist du für sie 100% verantwortlich.
Erst wenn dein Geld nicht für beide reicht, gibt es h4.
Also nix wahrscheinlich.
Falsch.
Im 1.jahr ist es ein Probewohnen und sie bekommt so lange alg2
Ich bin doch deine Lieblingsgorgone :))
Mein Möxchen, würde gern plaudern, geh aber nun aus u muss mich hübsch machen^^
Bis bald u schönen Abend
Es geht nur um die Zeit in der wir eine temporäre Bedarfsgemeinschaft sind (12 Monate)
Du meinst vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe?
Oder habt Ihr vor, nach 12 Monaten wieder auseinanderzuziehen?
Wenn das Jobcenter die Bedarfsgemeinschaft auf Probe anerkennt, dann sollte das funktionieren. Möglicherweise aber nur, wenn Ihr beide Hauptmieter seid.
Genau die BG auf Probe war gemeint.
Nein natürlich haben wir nicht vor nach 12 Monaten wieder auseinander zu ziehen.
Ja genau das Jahr auf Probe habe ich gemeint.
OK, dann weiß ich erstmal Bescheid. Vielen Dank!