Muss ich meiner Freundin Geld geben? (Hartz4 und erwerbstätig)?

4 Antworten

Ja, das mußt du. Dein Einkommen wird angerechnet. Wenn es nicht reicht für dich, deiner Freundin und Kind, dann wird mit Harz IV ergänzt.

Wenn du der Vater des Kindes bist würdet ihr gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) oder auch eheähnliche Gemeinschaft bilden und ihr würdet ( du und sie ) zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sein, bist du nicht der Vater, dann würdet ihr in der Regel im erste Jahr nach dem Zusammenzug nur eine WG - und noch keine BG - bilden.

Aber auch dann müsstest du deinen Teil der Warmmiete selber zahlen.

Ihr bildet dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das heißt das ihr ALG 2 Anspruch, mit dem Einkommen der Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft errechnet wird. Dein Einkommen muss demzufolge gegenüber dem Amt angegeben werden. Das ist dann die Berechnungsgrundlage ihrer Ansprüche. Allerdings werden dazu noch Freibeträge abgezogen. Wird die Oma künftig in der selben Wohnung wohnen, wird auch ihr Einkommen zur gesamten Berechnungsgrundlage herangezogen.

Thomas8144 
Fragesteller
 12.03.2019, 21:40

Danke für die Antworten. Irgendwie traurig, armes Deutschland. Wundert mich garnicht das kaum einer noch Babys macht.

AlterHaudegen75  12.03.2019, 21:44
@Thomas8144

Sehr gerne. Hier muss einem wirklich gar nichts mehr Wundern.

isomatte  13.03.2019, 05:33
@Thomas8144

Wenn du der Vater des Kindes bist ist es doch ganz egal, dann müsstest du bei dementsprechendem Einkommen auch Unterhalt fürs Kind und ggf.auch noch Betreuungsunterhalt für sie zahlen, zumindest solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

Claud18  13.03.2019, 18:28

Das Einkommen der Oma wird nicht herangezogen, da sie als erwachsene Person nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Wahrscheinlich versucht das JobCenter, eine Haushaltgemeinschaft zu unterstellen, in der die beiden die Oma bzw. sie die beiden unterstützt, aber dem können alle widersprechen. Lediglich ein Drittel der Miete bekommt wird dann abgezogen. Aber wenn die Wohnung für beide Hartz-IV-Empfänger eh zu teuer wäre, könnte die gekürzte Miete dann wieder im Rahmen liegen.

Thomas8144 
Fragesteller
 14.03.2019, 08:21
@Claud18

Aktuell haben wir noch gar nichts unternommen. Wir planen alle zusammen zu ziehen, Freundin Kind Oma Ich, und das auf dem günstigsten sinnvollsten Weg.

Lass es bitte den so must du nicht Nur geld für die freundin abgeben sondern auch für die Oma da das als bedarfsgemsichnaschft gilt spästsesn wen ihr ein jahr zusamne wohnt!

isomatte  13.03.2019, 05:34

Blödsinn, was hat die Oma mit deren BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zu tun ?