Hanse Merkur Privatversicherung

7 Antworten

"Wer viel fragt, kriegt viel Antwort", so lautet eine alte Binsenweisheit aus dem Volksmund. Selbstverständlich sind grundlegende Impfungen, solche zur Grund-Immunisierung (Tetanus) gehören jedenfalls dazu, regelmäßig über jede Krankenvollversicherung mit versichert. Du gehst einfach zum Arzt, läßt dir diese verabreichen und schickst die Abrechnung an den Krankenversicherer mit Aufforderung der Erstattung auf dein Konto Nr. ... bei .... (BLZ). Leistet der Versicherer nicht (verweigert sich einer Erstattung), so gibt's da einen Ombudsmann (Schlichter für Vertragsabweichungen), dem Du den Fall schildern kannst. Du kannst dir auch die Mühe machen und die Versicherungs-Vertragsbedingungen einschließlich des Leistungskatalogs zum Krankenversicherungsvertrag durcharbeiten. Vielleicht wirst Du im Leistungskatalog ja zügig fündig. Dies aber hat nichts zu tun mit der berechtigten Erwartung wie eingangs geschildert und von einer solchen darf die Ausgestaltung im Kleingedruckten zum Nachteil des Patienten dann auch nicht abweichen. Man spricht in solchem Falle dann von verdeckten Klauseln, die der (überlegene) Unterlegende des Vertragswerkes zu vertreten hätte. Also: Leistung ist unbedingt fällig in so grundsätzlichen Erfordernissen, sprich: medizinisch begründeten Behandlungen. Und ganz unter uns: auf eine telefonische Anfrage, an die sich hernach niemand mehr zu erinnern weiß, ist es doch beinahe verständlich, wenn der Mitarbeiter eines Hauses, das Geld ausreichen soll, dem Sparsamkeits/Ertragssucht-Gefühl folgend eher abschmetternd reagiert. Damit ist regelmäßig (bei zumeist unkritischen Mitbürgern) die Angelegenheit erledigt, geht zu seinen eigenen Lasten, schont die Ausgabenseite des Versicherers... Wenn dir die Bearbeiterin / zuständ. Ansprechpartnerin deines PKV-Vertrages auf deinen bitteschön schriftlichen Vortrag (Einreichung der Arztabrechnung) nicht antworten sollte, so scheue dich nicht und schreib SOFORT an den Vorstand der Versicherung, trage den Fall ausreichend verständlich vor und erbitte eine Antwort. Du wirtst sehen, dann überlegt man besser. Und schließe dein Schreiben vielleicht mit der Formulierung: wenn auch von dort eine Ablehnung zur Erstattung erfolgen sollte, wirst Du mit dieser schriftlichen Erklärung umzugehen wissen. Damit hälst Du dir weitere Schritte zur Klärung offen, die dort ganz bestimmt nicht gemocht werden.

Ich bin ja eigentlich ein Versicherungsfeind. Aber was spielt es denn für eine Rolle ob du schon mal Leistungen bekommen hast? Eine versicherung führt kein Punktekonto für Wohlverhalten. Wenn etwas versichert ist muß gezahlt werden. Die Frage ist nur ob es versichert ist. Solche Impfungen sind bei privaten Versicherungen oft nicht versichert.

nersd  20.02.2012, 10:48

Das ist Quatsch! Die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden, bis auf sehr wenige Ausnahmen, von allen privaten Versicherern übernommen. Auch im angefragten Fall zahlt die Hanse Merkur diese (die Hanse hat gar keine Tarife, bei denen keine Schutzimpfungen bezahlt werden). Ob die Zeckenschutzimpfung jetzt aktuell vorgesehen ist oder nicht, weiß ich nicht, aber ich gehe absolut davon aus. Da die Hanse die Übernahme ja zudem bereits am Telefon bestätigt hat, gibt es doch eigentlich gar keine Frage mehr! Was natürlich zu beachten ist, auch da greift die Selbstbeteiligung und so lange die Kosten noch innerhalb liegen, bezahlst du diese selbst.

Schau einfach in den Leistungskatalog Deines Tarifes, dort steht definitiv drin ob solche Impfungen mit versichert sind. Woher soll Dein Arzt oder irgend jemand hier wissen Du versichert hast ?

Hallo, um Deine Frage zu beantworten wäre es schon gut zu wissen, welchen Tarif Du genau hast, ich vermute mal einen KVE3. In diesem Tarif werden einige Impfungen (Empfehlungen des Robert Koch Instituts) durch den Primärarzt tatsächlich zu 100% übernommen. Da Du aber den Selbstbehalt von 600,-€/ Jahr hast, wird es sowieso darauf hinauslaufen, dass Du die Impfungen mit der SB bezahlen wirst!

Beste Grüße von einem unabhängigen Versicherungsmakler aus Braunschweig, Lars Person.

..kann mich dem Rat und der Empfehlung von nersd nur anschließen und bestätigen. Grundsätzlich - das hilft hier jetzt zwar konkret nicht weiter - lohnt es sich auch im Vorfelde sich bei einer Krankenversicherung über einen Versicherungsmakler schlau zu machen und auch über diesen zu platzieren. Wichtig ist, dass er auch tatsächlich Makler ist und somit dem Kunden gegenüber haftet. In einem solchen Fall wie diesen würdest du einfach deinen Makler befragen und er würde dir dann eine korrekte Antwort geben und auch dafür gerade stehen müssen. Makler findest du im gut über Portale wie gutefrage.de oder whofinance.de etc. Vielleicht ein Tip für die Zukunft wenn es um Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersversorgung etc. geht. Übrigens: aus meiner über 20-jährigen Erfahrung im Krankenversicherungsbereich habe ich die Hanse Merkur eher als sehr soliden und kundenorientierten Versicherer kennen gelernt. Auch deren Hotline war immer zumindest wenn ich mit denen zu tun hatte freundlich, schnell und kompetent.