Handy vom Freund kaputt gemacht?

3 Antworten

Eigentlich sollte man schon für alles, was man kaputt macht auch geradestehen. Unabhängig davon, ob er jetzt seine Hülle benutzt oder nicht.

Ja, du hast den Schaden verursacht, also musst du die Reparaturkosten oder Kosten für Ersatz des beschädigten Teils übernehmen.

Wenn er dich verpflichtet, für die Sache zu bürgen (für die Reparatur oder den Ersatz zu zahlen), dann musst du das tun und das, was du beschädigt hast, reparieren, auch wenn du es aus Versehen kaputt gemacht hast.

Der Fehler macht dich nicht sündig, aber er entbindet dich auch nicht von der Garantie.

Ibn 'Abd sagte in At-Tamheed: "Die Gelehrten waren sich einig, dass der Ausspruch des Propheten:

'Allah hat meinem Volk die Dinge vergeben, die sie vergessen oder aus Versehen tun...'

nicht bedeutet, dass sie davon befreit sind, wenn sie einen Schaden am Vermögen anrichten, sondern es ist gemeint, dass sie dafür nicht sündig sind."

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)