Handy Video im Straßenverkehr?

2 Antworten

Vorher überlegen was man tut.
Handyvideos werden immer öfter als Beweis zugelassen.

Es hätte auch ein Zivilfahrzeug der Polizei sein können, dann wären die Videobeweise ebenfalls höchst wahrscheinlich zugelassen worden.

Eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung schützt in dem Fall nicht, trotzdem wäre anwaltliche Hilfe in dem Fall dringend empfohlen und kostet wahrscheinlich weniger als dadurch gespart werden kann.

Wie lautet der Tatvorwurf? Geht es um ein Strafverfahren, steht Dir meines Wissens nach auch ein Pflichtverteidiger zu. Meist arbeitet der aber sehr viel oberflächlicher als wenn er für die Sache von seinem Mandanten (besser-) bezahlt würde.

Normalerweise sind das mindestens 100 € Bußgeld zzgl. 1 Punkt. Es kann sich aber je nach Umständen auch um eine Straftat (§ 315c StGB) handeln. Dazu kommt ggf. noch die Beleidigung.

Man wird dir ja mitgeteilt haben, was man dir genau vorwirft, oder? Das wäre wichtig zu wissen.