Handy gestohlen Versicherung zahlt nicht?

8 Antworten

https://hilfe.o2online.de/mein-o2-app-mein-o2-services-37/sim-karten-sperrung-105189

Antwort von O2

Die Versicherung kannst Du erst verklagen, wenn Du Deinen Teil erfüllt hast ....

Franni747 
Fragesteller
 22.12.2018, 17:16

Ich habe alle meine Teile erfüllt. Ich war auch in der o2 App da wurde Screenshot machen aber verweigert. Habe die App vorher auch nie benutzt gehabt geschweige war dort registriert

topbaugutachter  22.12.2018, 17:45
@Franni747

Dann mach ein Bild davon.
Screenshot macht nicht die Webseite sondern dein Computer

apfelbus  22.12.2018, 19:16
@Franni747

Eine App kann keine Screenshots verweigern, das geht überhaupt nicht. Screenshots macht das Betriebssystem. Keine App der Welt kann dem Betriebssystem verbieten, etwas zu tun.

Fallen bei der Sperrung bzw. Teilsperrung einer SIM-Karte Gebühren an?
Die Kosten hierfür sind unserer aktuellen Preisliste für Serviceleistungen zu entnehmen. In bestimmten Fällen ist O 2 gemäß AGB zur kostenpflichtigen Sperre der SIM-Karte berechtigt.

Lege doch die Rechnung vor, denn auf der müssten die Gebühren für die Sperrung stehen. Klar können die Versicerhung das verlangen, denn nur bei einer gesperrten ist deine Geschichts glaubhaft.

Legst du keine vor, werden die Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrug erstatten.

Antworten. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Hier musste auch die Sperrung der Sim nachgewiesen werden.

Im Endeffekt, hat es gereicht, dass der Shopmitarbeiter mit Unterschrift bestätigt hat, dass er die Karte sperren lassen hat. Ein eigenes Bestätigungsformal gab es zwar auch hier nicht, aber die Bestätigung des Mitarbeiters hat gereicht.

Eventuell reicht bei dir auch eine Mail von O2 wo sie einfach nur reinschreiben, dass die SIM Karte gesperrt wurde.

Was die Klage angeht, würde ich mal denken, dass das nicht all zu einfach sein wird. Vermutlich hat die Versicherung dieses Formular oder eben diesen Nachweis in ihren Bedingungen stehen und sind damit abgesichert, wenn du ihnen diesen Nachweis nicht bringst. Und selbst wenn du klagen könntest musst du aufpassen, dass das nicht teurer wird, als dein Schaden.

DU erfüllst nicht deine Obliegenheiten aber willst klagen, ja!? Dann vermute ich, du hast eine Rechtsschutzpolice.

Damit fällst du auf den Bart, denn diese wird den Deckungsschutz aus einem offensichtlichen Grund verweigern. Dem Fehlen der "hinreichenden Aussicht auf Erfolg".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie wäre es erstmal den Versicherungsombudsmann zu kontaktieren?

Wenn du ein Onlineportal nutzt um deinen Handyvertrag zu verwalten, müsste dort doch die Kartensperrung einsehbar sein, so dass der Nachweis problemlos zu führen sein dürfte.