Sachbeschädigung, Versicherung?

7 Antworten

Das kommt darauf an ob der Schüler vorsätzlich auf Dein Handy getrreten ist ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht,bei Vorsatz mus der Schüler dann selber für den Schaden aufkommen wenn er älter als 7 Jahre ist ,mehr dazu findest Du im Link

https://www.passt24.de/blog/wer-haftet-fuer-schaeden-die-in-der-schule-passieren/

kevin1905  21.02.2018, 01:41

Das Hochheben gegen den Willen des Fragestellers war ursächlich dafür, dass das Handy überhaupt in den Gefahrenbereich gelangt ist, daher kann man davon ausgehen, dass die Haftpflichtversicherung hier ablehnt, da der Schaden mittelbar durch Vorsatzhandlung entstanden ist.

Die Eltern des Kindes, das auf dein Handy getreten ist müssen zahlen.

NamenSindSchwer  20.02.2018, 20:00

Diese Antwort ist in jedem Fall falsch. Warum sollten die Eltern einen Schaden begleichen den ihr Kind verursacht hat? Und nun komm mir nicht mit "Eltern haften für ihre Kinder", diese Regelung existiert in Deutschland nicht.

naohhhmi  20.02.2018, 20:33
@NamenSindSchwer

Die Aussage, dass Eltern für ihre Kinder haften ist in ihrer Pauschalität "falsch", dennoch kommt es regelmäßig vor, dass Eltern für ihre Kinder haften. Es ist immer der Einzelfall zu prüfen. Alter der Kinder, Urteilsfähigkeit, Aufsichtspflicht als Stichworte.

NamenSindSchwer  20.02.2018, 20:47
@naohhhmi

Da es in der Schule passiert ist, können die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben (weil sie sie gar nicht haben konnten) und somit ist eine haftung der Eltern 100% ausgeschlossen.

Und Eltern haften NIE für das Verschulden ihrer Kinder. Sie haften für ihr eigenes Verschulden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.

naohhhmi  20.02.2018, 21:45
@NamenSindSchwer

Es ging um die Aussage "Eltern haften...". Das tun sie regelmäßig.

NamenSindSchwer  20.02.2018, 22:08
@naohhhmi

Nein das tun sie NICHT. Wie oft denn noch? Sie haften für ihr eigenes Verschulden, wenn sie die Aufsichtspflicht hatten, diese verletzt haben und dadurch den Schaden mitverursacht haben. Das ist im vorliegenden Fall absolut ausgeschlossen. Daher haften hier die Eltern nicht und müssen auch keinen Schadenersatz leisten.

Eltern haften in Deutschland NIEMALS für das Verschulden ihrer Kinder.

naohhhmi  20.02.2018, 22:11
@NamenSindSchwer

Doch, regelmäßig haften Eltern für ihre Kinder. Zb bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Wortklauberei vs. juristische Realität. Dass die dämlichen Baustellenschilder Quatsch sind weiß heute doch jeder..

NamenSindSchwer  20.02.2018, 22:40
@naohhhmi
regelmäßig haften Eltern für ihre Kinder

Nochmal: Nein, das tun sie nie.

Es gibt einen Unterschied zwischen Haftung für eigenes und für fremdes Verschulden. Tut mir ja Leid, aber bei solchen Themen muss man schlichtweg die korrekten Begriffe verwenden.

An der Tatsache, dass im hier vorliegenden Fall die Eltern auf gar keinen Fall Schadenersatz leisten müssen ändert das ohnehin nichts. Und das war ja deine ursprüngliche Antwort und die war schlichtweg falsch.

naohhhmi  20.02.2018, 22:53
@NamenSindSchwer

Du verstehst es nicht. Bin raus und werde nichts mehr dazu schreiben oder auf deine sinnlosen Verallgemeinerungen eingehen. Over & out

kevin1905  21.02.2018, 01:49
@naohhhmi

Willst du aussagen, dass Eltern ihren Kindern oft aus der Patsche helfen?

Das mag ja sein. Dazu besteht aber keine Rechtspflicht. Und es besteht auch kein Anpruch gegen die Eltern.

Ich für meinen Teil würde meinen Kindern nach dieser Aktion ganz sicher nicht aushelfen. Mir wäre der Lerneffekt wichtiger, dass man wenn man Mist baut zur Verantwortung gezogen wird und einen die Eltern nicht bei vorsätzlich und selbst eingebrocktem Mist aus der Patsche helfen.

Ich gebe dir ein Beispiel wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen und dafür zur Verantwortung gezogen werden können:

Der hier geschilderte Fall spielt nicht in der Schule sondern bei einem der Schädiger zu Hause und die Eltern schauen zu, statt das Verhalten ihres Kindes irgendwie unterbinden zu wollen.

rafaelmitoma  21.02.2018, 09:50
@kevin1905

sagen wirs mal so, eltern sind für ihre kinder verantwortlich. kinder haben nicht soviel geld, daß sie evtl. ein kaputtes handy ersetzen können. also, die eltern werden zur kasse gebeten, wenn keine versicherung aufkommt und die kinder stottern es vom taschengeld wieder ab. fertig der diskusion

NamenSindSchwer  21.02.2018, 10:24
@rafaelmitoma
also, die eltern werden zur kasse gebeten, wenn keine versicherung aufkommt und die kinder stottern es vom taschengeld wieder ab. fertig der diskusion

Hier nun auch von meiner Seite ein letzes Mal:

Das ist schlichtweg FALSCH. Die Eltern müssen den Schadenersatz nicht leisten. Sie können natürlich wenn sie das möchten und sich für ihr Kind verantwortlich fühlen aber eine Rechtspflicht besteht dazu ganz einfach nicht.

Der korrekte Weg ist: Kind wird auf Schadenersatz verklagt und verurteilt. Hat aktuell vielleicht kein Geld aber wenn es eine Ausbildung macht oder einen Job hat, kann es ja dann von seinem Lohn den Schadenersatz leisten. Ein erwirkter Titel bezieht sich auf das aktuell und das zukünftige Vermögen und kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Eltern müssen NICHT aus eigener Tasche zahlen. Punkt.

kevin1905  21.02.2018, 12:48
@rafaelmitoma

Ein evtl. Mahnbescheid würde an die Eltern eines Minderjährigen zugestellt werden, nur dann wäre er korrekt zugestellt (folgt aus §§ 51, 52, 170 ZPO), aber der Anspruch besteht nur gegen den Schädiger selbst, auch wenn dieser Minderjährig ist.

Dass dieser heute kein Geld hat ist für die gerichtliche Feststellung der Schuld unerheblich. Wenn er 7 oder älter ist, ist er dem Grunde nach haftbar zu machen.

Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil aus einem Zivilprozess sind vollstreckbare Titel und diese haben nunmal ein Haltbarkeitsdatum von 30 Jahren.

Spätestens wenn der Schüler das erste mal selbst Geld verdient hat er bäm eine Lohnpfändung am Start, ggf. auch einen Schufa-Eintrag.

Theoretisch könntest du - wenn du wolltest - eine entsprechende Anzeige stellen um den Sachverhalt feststellen zu lassen und danach auf Schadensersatz klagen, was sich aber angesichts des danach zweifelsohne definitiv zerstörten Verhältnisses nicht lohnen wird.

Stattdessen wäre es sinnvoll dass deine Eltern mit den Eltern der beiden beteiligten Schüler reden und die Regulierung des Schadens abklären, das kann sein dass die beiden den Schaden je zur Hälfte tragen oder ihr (du und deine Eltern) euch auch zu einem drittel beteiligt (Da ja - so wie ich lese - kein Totalschaden entstanden ist)

Meine Frage ist nun, wer kommt für den Schäden auf.

Die Schädiger natürlich. Die müssen den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten erstatten (§ 823 BGB).

Stimmt das?

Yep. Versicherungen zahlen nicht bei Vorsatzhandlungen.

Also

  • KVA einholen
  • schriftlich und belegbar an beide schicken (Gesamtschuldnerhaftung) mit Aufforderung zur Begleichung mit einer Woche Frist.
  • Verstreicht diese, gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
  • Optional wäre auch eine Strafanzeige, aber die bringt dir eben kein Geld.

Es wäre noch total hilfreich wenn du mitteilen würdest, wie es beim Thema Minder- und Volljährigkeit aussieht.

Den Schaden zahlt der Verursacher, ob der dafür eine Versicherung hat kann dir egal sein.

dann ist einer der beiden auf mein Handy getreten

Wie soll man das auffassen? Absichtlich oder aus Versehen? Bei Absicht zahlt die Versicherung nicht. Bei Versehen schon.

Z3nd0r 
Fragesteller
 20.02.2018, 20:38

Mir würde es anders erklärt, das die Versicherung bei Absicht zählt und bei versehen nicht.

NamenSindSchwer  20.02.2018, 20:45
@Z3nd0r

Dann wurde dir das falsch erklärt. Vorsatz ist in keiner Versicherung der Welt versichert. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.