Handwerkerrechnung plötzlich plus MwSt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Freyja1978,

du kannst es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - Chancen auf Erfolg hast du sicher.

Denn wenn ein Handwerker einer Privatperson eine Preisauskunft erteilt, dann muss er immer den Bruttobetrag nennen, denn den muss der Kunde (als Privatperson) und als Endverbraucher ja immer bezahlen.

Bei uns in der Firma hat auch mal ein Kollege einer Privatperson den Nettobetrag genannt und nicht drauf hingewiesen, dass noch die Steuer dazu kommt.

Wir mussten dann die Steuer selbst bezahlen - allerdings wollten wir (aus firmeninternen Gründen) auf einen Rechtsstreit verzichten.

Wenn du dich wehren willst, dann geh zum Rechtsanwalt: Der berät dich (kostet auch nicht viel) und kann dem "sauberen" Gärtner einen Brief schreiben.

Ich wünsch dir viel Erfolg!

ichausstuggi

P.S.: Vielleicht googelst du mal - findest sicher etwas zu dem Thema :)

Danke dir! Bei Google steht sooo viel! Mal

Ja mal nein .... :) 

@Freyja1978

Gerne geschehen!

Seit dem Vorfall sagen wir den Kunden immer den Bruttobetrag (also Nettobetrag, Steuersatz und den Bruttobetrag) :)

Für den Endkunden ("Verbraucher") muss in Angeboten immer die Mehrwert-steuer (Umsatzsteuer) enthalten sein! Diese (gesetzlich vorgeschriebene) Praxis muss jedem Unternehmer bekannt sein, selbst wenn er sein Gewerbe erst neu angemeldet hat. Doch bei mündlich ausgehandelten Angeboten besteht immer eine Beweispflicht. Im Zweifel wird der Unternehmer nämlich behaupten, er habe Dich darauf hingewiesen, dass auf diesen Betrag noch die USt fällig wird!

Nein ich habe den Verlauf per whatsapp ... Da war nie die Rede das es ohne MwSt ist ! 

Du wirst ihn bezahlen müssen.

Es ist nicht unüblich, Nettopreise zu nennen.

Eine gegenteilige Vereinbarung kannst Du nicht beweisen.

Zukünftig solche Dinge schriftlich vorab vereinbaren.


Doch ich hab es per whatsapp 😬

@Freyja1978

Dann solltest Du Dich mal in Ruhe mit dem Handwerker zusammen setzen und die weiteren Möglichkeiten erörtern.

Vielleicht lenkt er ja ein - eine Klage kostet ihn schließlich viel Geld.

Er SOLL Bruttopreise nennen - es gibt aber viele Ausnahmen.

Einigen ist immer besser als prozessieren - und viel billiger.

Ich würde wie folgt vorgehen: Ich würde die Whats-App-Nachricht mit seinem Preisangebot fotografieren, würde ihm einen Brief inkl. Foto des Angebots zusenden und darauf hinweisen, dass die allgemeine Rechtsauslegung zwischen Handwerkern und Kunden immer davon ausgeht, dass dem Kunden der Endbetrag inkl. MWSt. genannt wird und das du auch davon ausgegangen bist, dass der mitgeteilte Preis der Brutto-Endpreis ist. Woher sollst du auch wissen, dass er "immer nur Netto-Preise" nennt. Dann würde ich ihm umgehend den Rechnungsbetrag in Höhe von 550,- überweisen und dann abwarten was passiert. Nun muss er ja aktiv werden und falls er das wird, kannst du immer noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Und falls du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, dann würde ich versuchen, es auf einen Vergleich ankommenzulassen, denn der Rechtsanwalt kostet dich auch mindestens 80,- und mehr Euro, viel Streß und Zeit. Viel Glück.

Wenn Ihr die Korrespondenz habt, dann könnte was gehen.

Endverbraucher und Privatleute sollten m.W. keine Nettopreise genannt bekommen, sondern immer nur Bruttopreise also inkl. der Mehrwertssteuer.