Handelt es sich bei § 164 StGB Falsche Verdächtigung um ein Offizialdelikt, wo von Amts wegen gehandelt werden muss?

2 Antworten

Hallo ClusterOne84,

die falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB ist in Offizialdelikt.

Nur wenn im Gesetz angeführt wird, dass ein Delikt nur auf Antrag verfolgt wird, handelt es um kein Offizialdelikt.

Da aber eben bei der falschen Verdächtigung eben nicht angeführt wird, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, handelt es sich um ein Offizialdelikt welches von Amtswegen verfolgt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Darocaro  08.01.2017, 12:13

TheGrow - super Antwort. Am besten kann man sich das mit den Körperverletzungsdelikten merken - schau dir den §230 an. Am besten auch immer alle Absätze  lesen. Manchmal steht es nämlich noch im selben  drin z.B §248a

Die Falsche Verdächtigung richtet sich - auch - gegen die Staatliche Rechtspflege, z.N. gegen die Polizei.