Kann ich nach 3 Jahren noch Anzeige erstatten?

7 Antworten

Du kannst deinen Strafantrag auch 10 Jahre nach deiner Einstellung machen, wenn die falschen Anschuldigungen frisch und permanent sind. Und in 15 Jahren wieder, wenn sie das nochmals macht.

Das wird es erst, wenn Du eine Anzeige gegen sie erstattest.

Woher weisst Du das nicht gegen sie ermittelt wurde?

Hätte man mir dann nicht Bescheid gegeben ?

@Simonderbabo

Nö,warum,Du bist doch raus aus der Sache und es wurde von Deiner Seite aus auch keine Anzeige erstattet.

@Simonderbabo

klar. Bei Hausdurchsuchungen werden auch immer eine woche vorher terminanfragen verschickt....-_- du bist echt ein original.... zum glück.

Da sie das imenroch tut sind das weiter verleumdungen und die kannst du immer noch Anzeigen!

Da sie dir ein kriminelses verhalten untergejobelt hat was ihr wiederlegen konnte istdas ein vorsätzliche verleumdunn udn Falsche verdöchtuiegung bzw !

Zieeg sie an wen sie das wieter so erzählz den das ist nichts altes osndenr wiede reine weiter verleumdung! Aber nimm dir eine anwalt de rbesser ist als dein alterd den der kann sich auch sein kosten nach dem gerichstverfahren von ihr wiederholen!

Wenn ich die Person irgendwo sehe erzählt sie weiterhin Lügen über mich dass ich sie begrapscht hätte und so etwas.

Das könntest du als Verleumdung anzeigen. Beachte aber, dass Verleumdung ein Antragsdelikt ist - Frist 3 Monate.

Falsche Verdächtigung ist doch ein Offizialdelikt, warum wird dann nicht von Amts wegen gegen sie ermittelt?

Es wird erst dann ermittelt, wenn sie die angebliche Tat gegenüber der Strafverfolgungsbehörde anzeigt. Bloßes Erzählen ist keine falsche Verdächtigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

,, Es wird erst dann ermittelt, wenn sie die angebliche Tat gegenüber der Strafverfolgungsbehörde anzeigt. '' das hat sie ja getan und wir haben den Tatzeitpunkt widerlegt.

@Simonderbabo

Offenbar gibt es zwei Sachverhalte. Einerseits das Verfahren gegen dich vor 3 Jahren, das nach 170,2 StPO eingestellt wurde. Offenbar sah der StA damals keine Anhaltspunkte für eine Straftat nach 164 StGB. Darauf zielt meine Antwort auch nicht hin.

Der zweite Sachverhalt sind die von dir aufgeführten Lügen, gegen die du mit einem Strafantrag antworten könntest. Eine falsche Verdächtigung sind die Lügen aber nicht. Darauf zielte meine Antwort hin.