Falsche Verdächtigung was sind die folgen ?
Hallo folgendes meine Freundin hat ihren ex bei der Polizei angezeigt wegen Vergewaltigung das war aber gelogen. am nächsten tag hat sie aber gleich die anzeige zurück genommen und der Polizei gestanden das sie eine Falschaussage gemacht hat. was erwartet sie jetzt ? ach ja und sie ist bereits auf Bewährung.
2 Antworten
Hallo merryko,
die Polizei wird nun ein Strafverfahren gegen deine Freundin wegen :
- vortäuschen einer Straftat und
- falscher Verdächtigung
Einleiten. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.
wird bei deiner Freundin noch das Jugendstrafrecht angewendet, so muss sie statt mit der Geldstrafe oder der Freiheitsstrafe nur mit einer erzieherischen Maßnahme rechnen.
schöne Grüße
TheGrow
Das ist schwer zu sagen.
Denkbar wäre alles. Denkbar vom Widerruf der Bewährung/Haftstrafe ohne Bewährung, über neue Freiheitsstrafe die wieder zur Bewährung ausgesetzt wird, über Geldstrafe bis hin, dass das Verfahren eingestellt wird, da sie von sich aus die Sache aufgeklärt hat und es zu keinen Folgen für den Ex kam. Halte ich persönlich allerdings für unwahrscheinlich, dass es zur Einstellung des Verfahrens kommt. Aber ich bin weder Richter, noch Staatsanwalt
Das ist keine falsche Verdächtigung, sondern eine massive falsche Anschuldigung.
Gerade in dem Bereich hat der Beschuldigte ja kaum eine Chance sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen.
Er hätte dafür eine hohe Haftstrafe bekommen können.
So langsam überkommt mich das Gefühl, Du schreibst hier absichtlich falsche Antworten.
Ich kenne außer Dir keinen einzigen User, dessen Antworten zu strafrechtlichen bzw. eher gesagt rechtlichen Themen allgemein, zu mindestens 95 % falsch sind.
Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass Du aus Unwissenheit falsche Antworten gibst, aber so oft kann man nicht mal aus Unwissenheit falsch liegen.
Auch diese Antwort hier ist nicht zutreffend:
Das ist keine falsche Verdächtigung, sondern eine massive falsche Anschuldigung
Selbstverständlich ist das eine "Falsche Verdächtigung" im Sinne des § 164 StGB. PUNKT
Zudem liegt der Straftatbestand de "Vortäuschens einer Straftat" gem. 145d StGB vor
hallo ne sie ist 27 und ist bereits vorbestraft und noch auf Bewährung. was meinst du was sie da erwartet ?