Falsche Verdächtigung was sind die folgen ?

2 Antworten

Hallo merryko, 

die Polizei wird nun ein Strafverfahren gegen deine Freundin wegen :

- vortäuschen einer Straftat und

- falscher Verdächtigung

Einleiten. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.

 wird bei deiner Freundin noch das Jugendstrafrecht angewendet, so muss sie statt mit der Geldstrafe oder der Freiheitsstrafe nur mit einer erzieherischen Maßnahme rechnen.

 schöne Grüße

TheGrow

merryko 
Fragesteller
 18.10.2016, 21:48

hallo ne sie ist 27 und ist bereits vorbestraft und noch auf Bewährung. was meinst du was sie da erwartet ?

TheGrow  18.10.2016, 22:09
@merryko

Das ist schwer zu sagen.

Denkbar wäre alles. Denkbar vom Widerruf der Bewährung/Haftstrafe ohne Bewährung, über neue Freiheitsstrafe die wieder zur Bewährung ausgesetzt  wird, über Geldstrafe bis hin, dass das Verfahren eingestellt wird, da sie von sich aus die Sache aufgeklärt hat und es zu keinen Folgen für den Ex kam. Halte ich persönlich allerdings für unwahrscheinlich, dass es zur Einstellung des Verfahrens kommt. Aber ich bin weder Richter, noch Staatsanwalt

Das ist keine falsche Verdächtigung, sondern eine massive falsche Anschuldigung.

Gerade in dem Bereich hat der Beschuldigte ja kaum eine Chance sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen.

Er hätte dafür eine hohe Haftstrafe bekommen können.

TheGrow  18.10.2016, 22:03

So langsam überkommt mich das Gefühl, Du schreibst hier absichtlich falsche Antworten.

Ich kenne außer Dir keinen einzigen User, dessen Antworten zu strafrechtlichen bzw. eher gesagt rechtlichen Themen allgemein, zu mindestens 95 % falsch sind.

Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass Du aus Unwissenheit falsche Antworten gibst, aber so oft kann man nicht mal aus Unwissenheit falsch liegen.

Auch diese Antwort hier ist nicht zutreffend:

Das ist keine falsche Verdächtigung, sondern eine massive falsche Anschuldigung

Selbstverständlich ist das eine "Falsche Verdächtigung" im Sinne des § 164 StGB. PUNKT

Zudem liegt der Straftatbestand de "Vortäuschens einer Straftat" gem. 145d StGB vor