Halterwechsel bei leasing fahrzeug?

3 Antworten

Falls noch aktuell, dann wäre erst mal abzuklären: Ist das Auto jetzt ein Leasingfahrzeug oder handelt es sich um eine Kreditfinanzierung???

Bei Leasing gehört das Auto der Leasingbank und nicht euch! Demnach hat die Leasingbank auch den Fahrzeugbrief und somit könnt ihr den ja gar nicht ändern lassen!

Ist es jedoch eine Kreditfinanzierung, dann gehört einem von euch nach der Abzahlung des Kredites dieses Auto! Jedoch ist auch hier der Fahrzeugbrief beim Kreditgeber hinterlegt, also könnt ihr diesen erst mal auch nicht ändern lassen!

Also die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II haben den Fahrzeugschein u. -brief ersetzt! Dabei steht extra ein wichtiger Zusatz in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief), welcher da lautet: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!

Demnach gilt der Kaufvertrag bzw. Kredit- oder Leasingvertrag!!!

Gruß siola

Wie habt ihr denn bei Leasing / Finanzierung einen Halterwechsel gemacht ? Ohne Zustimmung der Bank / Leasinggesellschaft geht das doch überhaupt nicht. Außerdem ist Eigentümer immer der, der auch im Kaufvertrag steht. Wer im Brief steht ist nebensächlich.

Hallo danke für deine Antwort.Wir haben mit der Zustimmung der Bank denn halterwechsel machen dürfen. Aber nun wissen wir nicht ob bei halterwechsel auch der jenige Eigentümer ist und im Brief steht.