Leasing Halterwechsel Haftung

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Das Fahrzeug gehört beiden nicht, es ist geleast und gehört der Leasingfirma. Begreift die Frau das nicht?

Geht damit zum Anwalt, anders kannst du den Knoten nicht auflösen. Sie muß entweder die Raten zahlen, oder das Fahrzeug abgeben.

Das sind die Auswirkungen, wenn man den Wagen der Ehefrau über den Betrieb "wegdrücken" will.

Als der Wagen auf sie umgemeldet wurde, hätte man auch die Finanzierung auf sie umstellen sollen.

In dieser Situation geibt es tatsächlich nur die Möglichkeit die Forderung gegen die Exfrau geltend zu machen.

Er ist gegenüber der Bank verpflichtet. Sie hat aber durch die Ummeldung keine Eigentumsrechte am Auto gewonnen, sondern nur das Nutzungsrecht, was er ihr mal eingeräumt hatte.

Durch die Überweisungen ist es ja auch alles nachvollziehbar.

Also der Wagen kann abgeholt werden. Problem, was ist, wenn sie den Schlüssel nicht rausrückt? Die Polizei wird darauf verweisen, dass es ein Zivilrechtliches Problem ist und nicht tätig werden.

Einen Gerichtsvollzieher kann man auch erst in Bewegung setzen, wenn man ein Urteil hat.

Tatsache ist, ohne Anwalt kommt ihr nicht weiter.

Der leasingnehmer ist per Vertragsabschluss der Mann, noch immer unabhängig vom Zustand der Beziehung oder Ehe.. Er hat immer überwiesen also geht die Leasingfirma davon aus das es auch weiterhin so bleibt und Lediglich die Zulassung umzumelden verändert den Vertrag ja nicht.

Währe die Frau in den Vertrag eingetreten dann müßte sie das Übernehmen aber da diese offensichtlich nicht erfolgt ist bleibt der Mann weiterhin der vertragspartner.. Ich würde empfehlen der Frau anzubieten den Vertrag zu übernehmen und auch die kosten zu übernehmen oder den wagen abzuholen.. nicht der der in der Zulassung steht sondern die Leasingfirma ist Eigentümer des Fahrzeuges das lediglich kostenpflichtig zur Nutzung überlassen wurde..

Die naivität so auf den Ex so unter druck setzen zu wollen oder bestrafen zu wollen geht für Beide nach hinten los , zum einen für die Frau die unberechtig ein Fahrzeug nutzt und die kosten nicht übernimmt und den mann der sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet hat..

Da hilft nur zum einen den Anwalt zu kontaktieren und die umgehende herausgabe des Fahrzeug einzufordern oder den Vertrag entsprechend der Vertragssbedingungen ( der Fall ist bestimmt auch geregelt ) an die Frau zu übertragen. Die Bank bzw Leasingfirma in Kenntnis setzen und die Situation ( emotionslos schildern ) was die aber nur wenig intressiert den der Mann hat ja auch nach der begonnenen Trennung weiterbezahlt..

Da es hier um Kosten geht die den Fälligen Trennungsunterhalt auch beeinflussen könnte man die leasingraten davon abziehen und weiter an den leasingbetrieb zahlen.. das ist , soweit ich vermute legitim ...

Ich bin immer wieder überrascht wie dumm sich manche doch erwachsene Menschen anstellen sei es aus Rachegedanken oder warum auch immer nur dem anderen Schaden zu wollen sich selbst uns Unrecht zu setzen und wennds dann zu spät ist das große Jammern beginnen..

Einigt euch wie erwachsene Menschen oder macht was Ihr wollt verlieren werden hier beide .. Gewinner gibt es bei einer Trennung Scheidung eben keine Es gibt maximal nur Verlierer.. Gewinnen können hier nur die anderen... und die greifen kräftig zu wenn sich gelegenheiten bieten.. Denkt mal drüber nach ....Joachim

Zunächst muss ein angemessener Termin für die fehlenden Zahlungen gesetzt werden mit der Androhung ansonsten das Fahrzeug zu holen. Wenn darauf nichts erfolgt, müsste es möglich sein ihr das Fahrzeug wegzunehmen. Allerdings muss die Ankündigung nachvollziehbar bei ihr angekommen sein. Einschreiben gegen Rückschein.

Dieses Einschreiben haben wir gemacht. Kam gestern an mit Frist bis Montag. Aber wir haben bisher soviele verschiedene Aussagen bekommen. Selbst unser Anwalt ist überfragt und noch nen neuen Anwalt suchen geht langsam auch ins Geld. Daher die Frage hier. Ich weiß einfach nicht ob der Halterwechsel sie jetzt dahingehend schützt. Wenn wir nicht zahlen, bekommt er einen Schufa usw. Das wollen wir nicht. Wir würden das Auto gern holen und ans Autohaus zurück bringen, auch wenn das Verluste einbringt ....

@lilbeauty88

Angemessene Fristen sehen anderst aus ... du solltest mind eine oder zwei Wochen geben .

Du solltest im Vorfeld klären ob es überhaupt Möglichkeiten gibt aus dem Vertrag rauszukommen und das Autohaus den Wagen zurücknimmt .. oder du einen menschen findest der den vertrag übernimmt... Sooo einfach ist das nicht,.... schau mal Zuerst in die Vertragsbedingungen , es könnte teurer werden wie den Vertrag an einen dritten abzutreten oder regulär abzuwikeln.. Joachim

Sie ist nun offiziell der Halter des Fahrzeugs......

Wenn Dein Freund die Raten nun auch nicht mehr begleicht, wird sich bald das Autohaus bzw. die Bank melden.......

Meiner Meinung nach ein heikle Sache, die ich einem Rechtsanwalt übergeben würde,,,,

Ist Halter aber gleich auch Anspruch auf Besitz? Ich bin überfragt....

@lilbeauty88

Normalerweise schon......aber wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden, fährt sie auch nicht mehr lange........

Problem ist, er wird sich hüten die Raten nicht mehr zu zahlen, da er kreditwürdig bleiben möchte und keinen Ärger mit der Bank möchte, da er ja Leasingnehmer ist, nach wie vor. Da er aber ihr den PKW nicht schenken möchte .....

@lilbeauty88

Recht hat er !!

Ich würde zunächst ein Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen.....wenn alle Stricke reißen, dann bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt

Ich hoffe hier jemanden anzutreffen, der ganz genau weiß, wie man das handhabt..... Vielleicht ein jurist, oder wen der dies selbst erlebt hat.

Anwalt kostet wieder Geld und das haben wir langsam nicht mehr durch all diese sinnlosen Ausgaben.

Sie ist zwar Halter, doch das Fahrzeug gehört der Leasingfirma.

@BenniXYZ

@Benni.....vollkommen richtig ! Die Leasingfirma kommuniziert aber mit DEM HALTER. Wird nicht mehr bezahlt, wird zunächst der Halter kontaktiert !!