hallo,was ist die Höchststrafe dafür,auf d.Flohmarkt Neuware ohne Reisegewerbe zu verkaufen?Super wäre,wenn dies jemand beantwortet,der beim Amt arbeitet?danke?

2 Antworten

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbekarte) ein Reisegewerbe betreibt, handelt ordnungswidrig (§ 145 Abs. 1 Nr. 1b GewO. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 145 Abs. 4 GewO mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Bei einem "Ersttäter" ist wohl eher mit einem Bußgeld von 200 - 300 € (zzgl Verfahrenskosten) zu rechnen. Das liegt im Ermessen der Behörde.

Ein Bußgeld von mehr als 200 € wird ins Gewerbezentralregister eingetragen.

Erstmal ist es eine Steuerstraftat, 

Verstoß  gegen das Gewerberecht ...

ca 3 bis 4000 Euro  werden da, bei ersttätern aufgerufen 

wenn das alles ist, dann geht's ja so noch...wird man dann auch als "Vorbestraft" irgendwie bei der Polizei registriert...

...und noch was, was wäre eigentlich die richtige Antwort/Verhalten, wenn man erwischt wird -:) zum ersten mal gemacht...oder als Beispiel zum 4 Meter Verkaufsstand 1 Meter Trödel dabei tun und sagen, das ich gedacht habe, dass es bei Mischware ohne Gewerbeanmeldung geht...Nehme gerne weitere Ideen an. Danke!

Erstmal ist es eine Steuerstraftat

Quatsch.

Verstoß  gegen das Gewerberecht

richtig

ca 3 bis 4000 Euro  werden da, bei ersttätern

völlig unrealistisch ! Einen solchen Bußgeldbescheid würde jeder Amtsrichter aufheben.

@Geochelone

Leider falschdie Gewerbeordnung schreibt zwingend , bei Neuware ein Reisegewerbe vor , 

@Alexuwe

In der Gewerbeordnung taucht das Wort "Neuware" gar nicht auf. Das Hauptmerkmal des Reisegewerbes ist das Waren- oder Dienstleistungsangebot außerhalb einer festen Verkaufsstelle...

Und schon in meiner Antwort schrieb ich, dass ordnungswidrig handelt, wer ohne Reisegewerbekarte ein Reisegewerbe betreibt. Nix Straftat !

@Geochelone

Ohne Gewerbe !  Reisegewerbe kommt danach