Kann man ein Cateringunternehmen als Reisegewerbe anmelden um auf Veranstaltungen zuverkaufen?

2 Antworten

Catering kann nie Reisegewerbe sein, weil du als Caterer ja vom Veranstalter bestellt wirst. Und Reisegewerbe heißt, dass man eben nicht nach vorheriger Bestellung kommt.

Das ist nicht richtig!

(Wikipedia:) Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

@Fishdealer

Man muss nicht nur aus Wkipedia kopieren, sondern den Inhalt auch verstehen können ! Meine Aussage stimmt schon für diesen Fall.

@Geochelone

Das stimmt eben so nicht! Wenn Du bereits ein stehendes Gewerbe angemeldet hast, dann braucht Du für das Catering keine Reisegewerbekarte...! Wenn Du das aber nicht hast, dann läuft das mit der Reisegewerbekarte. Und das hat wenig mit Kopieren und verstehen zu tun..... ICH betreibe dieses Geschäft seit 10 Jahren so !!!

@Fishdealer

ICH betreibe dieses Geschäft seit 10 Jahren so !!!

Dann lass dich mal nicht erwischen ! Man kann kein Catering im Reisewerbe betreiben, braucht also auch keine Reisegewerbekarte. Das würde ja bedeuten, dass man ohne Ankündigung zu einer Veranstaltung geht. Das würde dem Veranstalter bestimmt nicht gefallen.

Catering kann also nur im stehenden Gewerbe ausgeübt werden, in dem man irgendwo einen Betriebssitz hat, von dem aus man die Geschäfte bzw. Veranstaltungen bucht.

Ja das kannst Du. Du musst auch ein Gewerbe in irgendeiner Art anmelden, aus rechtlichen Gründen. Es ist dabei nicht zwingend wichtig, was Du verkaufst. Wenn es aber um die Herstellung der Lebensmittel geht, dann kann ein Meistertitel und eine Ortsfeste Bestriebsstätte erforderlich sein.

Du musst auch ein Gewerbe in irgendeiner Art anmelden

Gewerbeanmeldungen beziehen sich auf stehendes Gewerbe (§ 14 GewO). Hier geht es um Reisegewerbe (§55 GewO) !

nicht zwingend wichtig, was Du verkaufst.

Blödsinn ! Wie soll die Gewerbeüberwachung funktionieren, wenn das Gewerbeamt nicht erfährt, womit gehandelt wird. Es ist ein riesen Unterschied, ob mit Lebensmitteln, Schmuck, Antiquitäten oder Fahrzeugen gehandelt wird.