Schwanger nach Polizei-Studium?

2 Antworten

Wenn sollst du da fragen müssen?

Selbt WÄHREND des Studiums gilt für dich das gleiche wie für alle werdenden Mütter: ggf. berufsbedingtes/gefahrenorientiertes (Teil-) Beschäftigungsverbot und Mutterschutz 8 Wochen prä- und 6 Wochen postpartum.

Erziehungszeiten wie für jeden anderen auch. Wenn diese Zeit(en) um ist (sind), setzt du da wieder ein, wo du aufgehört hast. Ohne Probleme.

Solltest du VOR Antritt des Studiums schwanger werden, wird dein Eintritt zurückgestellt und du fängst eben später an.

Gruß S.

Du darfst ... nur ob das gut für die Karriere ist, ist eine andere Frage.