Alles zum höheren Dienst der Polizei in NRW

3 Antworten

In den Höheren Dienst der Polizei kommt man nur intern durch ein Master-Studiengang, nachdem man den Bachelor Polizeivollzugsdienst abgeschlossen hat oder extern mit einem abgeschlossenem Studium in Jura, Medizin, Rechtswissenschaften - und das auch nur dann, wenn dementsprechende Stellen frei sind/Leute gesucht werden.

Gruß S.

Außerdem - JA - der gehobenen Dienst IST Streifendienst. In der Hälfte der BL gibt es keinen mittleren Dienst, wer sollte also Streife fahren?

Kripo ist eine Abteilung der Polizei. Hier können genauso mDler arbeiten wie gDler.

Der Höhere Dienst sind oft Führungspositionen. Da mit Abi beginnen zu wollen, ist wie Prinzessin werden. Du hast das noch nicht ganz verstanden.

Wer bei der Polizei ganz nach oben will, muss trotzdem mit der ersten Sprosse beginnen.

Gruß S.

@Sirius66

Du musst also erst das abi haben, dann den bachelor machen, den man zum gehobenen dienst braucht und danach dann den master?

@NearlPro

Du kannst auch Abi machen, Jura oder Medizin studieren und auf freie Stelle hoffen. Als Polizist Abi, Bacherlor, Master - wenn man dementsprechende Stellen ergattert. Da hat man dann auch sein EAV, wie ganz am Anfang ... :))

Gruß S.

Sirius hat da vollkommen Recht! Du kannst Dich mitm Abi für den gehobenen Dienst in NRW bewerben, dann machst Du die Einstellungstests und kannst, wenn Du gut genug bist, das duale Studium für den gehobenen Dienst machen, das Du mit dem Bachelor abschließt. Später kannst Du dich intern für den höheren Dienst bewerben, musst Dich gegen andere Polizisten durchsetzen, die das auch machen wollen und kannst dann, wenn Du das schaffst, den Aufstieg in den höheren Dienst machen (2 Jahre Masterstudiengang)

Der höhere Dienst bei der Polizei NRW ist keine reine Polizeiarbeit mehr, sondern besteht eher aus Bürotätigkeiten, wie beispielsweise Statistiken erstellen 

Für den höheren Dienst bei der Polizei NRW kann man sich 

Möglichkeit 1: beispielsweise als Volljurist (mit einem abgeschlossenen zweiten Staatsexamen an einer Hochschule) bewerben oder mit einem wissenschaftlich anerkannten Hochschulabschluss. 

Möglichkeit 2: man muss sich für das Bachelor Studium im gehobenen Dienst bei der Polizei NRW bewerben. Dieser dauert 3 Jahre. Danach muss man 6 Jahre Diensterfahrung sammeln. Diese beginnt mit dem Streifendienst. Von den 6 Jahren, müssen 2 Jahre in der Hundertschaft vollzogen werden. Die Zeit in der Hundertschaft ist eine Grundvoraussetzung für den höheren Dienst. Nach insgesamt 6 Jahren Arbeit , braucht man eine gute Beurteilung vom Vorgesetzten, um sich überhaupt für den höheren  Dienst bewerben zu dürfen. 

Bewerber der "Möglichkeit 2" werden eher bevorzugt, da sie bereits polizeiliche Erfahrungen gesammelt haben. Dann muss man 3 Testtage durchlaufen und es erfolgt eine Bestenauswahl. Wenn man die 3 Testtage bestanden hat und zu den besten gehört, darf man als Bewerber der Möglichkeit 1 oder 2 als Polizeiratsanwärter in der Besoldungsstufe A14, ein Master Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster Hiltrup absolvieren. Dieses Studium umfasst 2 Jahre Förderphase. Da sammelt man praktische Erfahrungen im Bereich höheren Dienst in einer Polizeieinheit, wie beispielsweise in der Hundertschaft, Verkehr oder Kriminalität. Danach beginnt weitere 2 Jahre das richtige Masterstudium an der deutschen Hochschule der Polizei in Münster Hiltrup. Wenn man das Masterstudium nach den insgesamt 4 Jahren besteht, wird man zum Polizeirat ernannt und erhält weiterhin das Gehalt A14. Nach dem Studium wird man für mind. 2 Jahre in irg eine Stadt versetzt, wo Bedarf besteht. Man darf auch Wünsche äußern und Sozialpunkte (Ehe, Kinder) ermöglichen dir eher, eine Stadt deines Wunsches oder in der Nähe deines Wunsches zu bekommen. Man kann in seiner Wunschstadt für immer bleiben. Allerdings wird man dann nicht mehr befördert. Oder man lässt sich nach einigen Jahren immer wieder vom Land NRW in eine weitere Stadt in NRW versetzen und wird weitere Beförderungen erleben.