Hallo...Darf ein Vermieter eine Reparatur verweigern wenn Mietrückstände vorhanden sind die aber monatlich ab bezahlt werden??
4 Antworten
Nein, das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun - erst recht dann nicht, wenn ihr doch schon eine Zahlungsvereinbarung getroffen habt. Ist der Mangel dem Vermieter bekannt und stellt er ihn nicht ab, kannst du sogar eine Mietminderung vornehmen. Allerdings sollte das nicht allein, sondern stets nur mit fachkundiger Hilfe gemacht werden.
Das hängt von den Schäden ab, dazu hast du ja aber nichts geschrieben.
Bis jetzt hab ich nur nen Schaden am Spülbeckenschrank
Wenn das nichts dolles ist, kannste die Mietminderung wohl knicken. (Z.B.: Es hat sich irgendwo die Beschichtung an der Spanplatte etwas gelöst.)
Ok...Danke
Also wegen sowas würde ich den Streit nicht herausfordern.
Nein, die Mietsache muss mangelfrei sein. Du kannst sogar Mietminderung geltend machen je nachdem, wie sehr der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt ist.
Es ist die Küche
Ist die Küche insgesamt nicht mehr nutzbar oder ist bei einem Schubladengriff der Lack etwas abgegriffen?
Küche ist noch benutzbar...Bei mir ist der Küchensifon kaputt sprich die untere Holzplatte vom Spülbeckenschrank ist beschädigt
Aber das Wasser läuft noch ab? Nur die untere Holzplatte etwas beschädigt?
Dafür gibts keine Mietminderung. Theoretisch natürlich schon, aber das lässt sich wohl nicht mehr in Geld ausdrücken. Weniger als 1 Cent.
Wie ist denn der Gebrauchswert der Küche eingeschränkt, nur weil die untere Spanplatte vom Spülbeckenschrank beschädigt ist?
Das sind erstmal zwei getrennte Sachen. Ohne dass Du den Mangel genau beschreibst kann man Dir aber nicht helfen
Meinst du damit schäden von dem vormieter?
Weisst du ungefähr wieviel das wäre bei einer Mietminderung?