Kann mich mein Vermieter rausschmeißen trotz schwanger und drei Monats mieten die ich nicht bezahlt habe?

17 Antworten

nee, da mußt du leider erstmal bezahlen und dann reklamieren... und dann nach Abschluß kannst du entweder gütlich oder auf dem Klageweg (mithilfe eines Mietervereins zum Beispiel) überprüfen lassen, inwieweit die von dir aufgeführten Mängel zutreffen

aber der erste Weg ist immer der des Gesprächs...

übrigens, deine Schwangerschaft entbindet dich nicht von dieser Verantwortung. Du setzt ja jetzt umgekehrt dein Glück und das des ungeborenes Lebens auf`s Spiel

mir fällt grad noch was ein: was ist eigentlich mit dem Vater eures Kindes? Der Vater ist sowohl für die Sicherheit bei der Wohnungsfrage als auch für das werdende Leben auch zuständig, also euer gemeinsames Kind... das ist nunmal so und war längst auch schon bei den frühesten Völkern, wie bei den Neanderthalern absolut bekannt... >:0...

einfach Miete nicht bezahlen geht gar nicht - egal ob schwanger oder nicht ...

auch wenn Du schwanger bist, darf de Vermieter fristlos kündigen

Wenn du Mängel in der Wohnung hast, dann darfst du nicht einfach die Miete nicht bezahlen. Du musst dann den Vermieter von den Mängeln schriftlich in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist geben, diese zu beheben. Sollte dies nicht geschehen, kannst du die Miete mindern, aber nicht komplett nicht bezahlen.

Da du dies nicht gemacht hast, sieht deine Situation jetzt nicht so besonders gut aus und da ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht.

An deiner Stelle wäre es vermutlich das Hilfreichste, wenn du dich mit einem Mieterverein in Verbindung setzen würdest. Dort machst du eine Mitgliedschaft und dann wird dir bei sämtlichen rechtlichen Belangen geholfen.

Mietverein kannste vergessen, das ist nur ein Lockmittel, was soll das bringen. Ich würde sagen, Abzocke. Ich war schon mehrmals im Mieterschutzverein. Jedesmal wenn ich den gebraucht habe, hieß es, das können wir nicht leisten. Das ist rausgeschmissenes Geld um es einmal in aller Deutlichkeit zu sagen.

Wird schwierig werden, du hast ja Zeit genug (Kündigungsfrist), dir eine neue Bleibe zu suchen.

Puuh. Was für 'ne Frage! Wird schwierig, die zu beantworten ohne erhobenen Zeigefinger...

Mit der Kündigung musst du wohl rechnen. Auch mit der fristlosen. Nun ist es ja bekannt, dass es, egal, wie Recht der Vermieter hat, immer extrem schwer ist, ungeliebte Mieter loszuwerden.

Aber du wirst demnächst Mutter und hast Wichtigeres zu tun, als dich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

In deinem eigenen Interesse rate ich dir, dich an einen Mieterverein zu wenden und erst mal zu klären, um welchen Betrag du die Miete hättest kürzen dürfen. (Nämlich ganz bestimmt nicht um 100%!!) Die entsprechende Differenz solltest du umgehend begleichen, dann bist DU nämlich im Recht, im Moment ist ER es.

Mit der Kündigung musst du wohl rechnen.

Nein, den der VM hat doch angeboten "Geld innerhalb 14 Tagen bezahle soll ansonsten würde er rechtliche Schritte einleiten"

Da hilft auch kein Mieterverein. Sie darf nicht mehr als 2 Monatenmieten in Verzug sein. nur dann kann man fristlos kündigen. Also schnell was zahlen und den Rest dann den Mieterverein machen lassen.

@topbaugutachter

Selbstverständlich meinte ich, falls sie NICHT zahlt! 🙄 Dachte, das versteht sich.