Darf ein Vermieter rechtlich gesehn ein Aupair verweigern?

3 Antworten

Wenn verm. doch das Aupair (Mädchen) über eine längeren Zeitraum zuzieht, müsstest du m. E. schon die Zustimmung (rein formell) des Vermieters einholen. Der darf sie jedoch nicht verweigern.

Du müsstest auch die Wohnungsgeberbestätigung für das Aupair(Mädchen) ausfertigen mit der sie sich anmelden kann/muss.

Austauschschüler oder Au-Pair :

https://www.frag-einen-anwalt.de/Au-Pair-in-Mietwohnung-Rechte-des-Vermieters--f45979.html

https://www.focus.de/immobilien/mieten/immobilien-mitbewohner-in-der-wohnung-wann-der-vermieter-ja-sagen-muss_id_7096358.html

Bei Au-pairs indes ist ein längerer Besuch anerkannt, genehmigungspflichtig ist das nicht.

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/mietrecht-besuch.aspx

Möglicherweise fordert aber auch die AU-Pair -Vermittlung eine Einverständniserklärung des Vermieters.

oklein  14.04.2019, 14:31

Aus meiner Sicht komplett korrekt.

Eine Mitteilung an den VM sollte auf jeden Fall erfolgen wegen der Nebenkostenregelung / -umlegung.

Erkundigt Euch, ob sich das AuPair ggfs. bei Euch bzw. dem Amt als Nebenwohnsitz (oder falls aus Deutschland als Hauptwohnsitz) anmelden muss, da überwiegend bei Euch wohnend. Schwierig wird es dann, wenn man das öffentlich macht (Klingel, Briefkasten, usw.) Das sollte wiederum im Bezug zum VM nicht sein.

Ja, denn ein Aupair zählt nicht als Besuch (länger als 6 Wochen), ist kein engeres Familienmitglied und zieht bei euch ein. Das bedarf einer Zustimmung