Verkäufer schickt nach Reparatur die Ware nicht zurück. Was kann ich tun?

5 Antworten

Grundlegend muss man hier schauen, wie die Rechtslage ist.

Meines Erachtens nach liegt ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB in Form eines Verbrauchsgüterkaufs gem. § 474 BGB vor. In diesem Zusammenhang hast Du natürlich die Möglichkeit, gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB Nacherfüllung zu verlangen, sollte die Ware mangelbehaftet sein. In diesem Zusammenhang hat der Verkäufer gem. § 439 II BGB auch die zur Nacherfüllung erforderlichen Kosten, also auch die Transportkosten zu tragen.

Grundlegend wirst Du beweisen müssen, dass bei Gefahrübergang, also zum Zeitpunkt, als Du die Ware entgegengenommen hast, ein Mangel an der Ware vorgelegen hat. Stellt sich nun heraus, dass die Ware mangelfrei ist, so wird der Anspruch auf Nacherfüllung auch ins Leere laufen. Somit trifft den Verkäufer auch keine Pflicht zur Tragung der erforderliche Kosten nach § 439 II BGB.

Wie gesagt, wirst Du den Beweis führen müssen, dass die Sache mangelbehaftet war bzw. ist.

Und, Anzeige wirst Du hier schon einmal gar nicht erstatten können. Weswegen denn auch? Diebstahl? Nein. Nötigung? Nein. Der Verkäufer hat, da er anscheinend die Kosten für den Versand nicht zu tragen hat, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung der Versandkosten.

Zuerst setzt du den Händler in "Verzug" so nennt sich das gesetzlich.

Das heisst du schreibst ihm: Sehr geehrte/r XX am XX.XX.XXXX habe ich Ihnen meine Waffe zur Gewährleistungsreparatur wegen des angegebenen Schadens: XXX eingesand.

Sie teilten mir am XX.XX.XXXX mit das dieser Schaden nicht / nicht mehr vorhanden seie.

Bitte senden Sie mir umgehend die fehlerfreie Waffe zurück.

Bis zum Erhalt der Waffe setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche.

Sollte ich danach keinen Vollzug feststellen können muss ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.

MfG.

XXX

(Achtung!!! Dies ist ein Musterbrief und keine Rechtsberatung!!!)

Beim Wort "Rechtsschutzversicherung", ob du sie nun hast oder nicht, zucken die meisten doch stark.

Viel Erfolg.

FG

Raider

Ist das rechtens?

Wenn kein Sachmangel vorlag war, ja.

Sicherlich kannst Du die ganze Sache einem Anwalt übergeben und Mahnbriefe schreiben wie ein anderer hier vorgeschlagen hat, aber damit dürftest Du weit über den anfallenden Portokosten für die Rücksendung liegen.

Musst Du letztendlich wissen was dir die Sache zeitlich und finanziell wert ist, wenn letztendlich tatsächlich kein Sachmangel vorlag hast Du deine eigenen Kosten nur in die Höhe getrieben.

Frage ist hier - welches ist der kostengünstigste Weg?

Du kannst jetzt natürlich Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale oder sonst eine Institution einschalten. Das verursacht aber zunächst einmal Kosten, die zunächst einmal Du als Auftraggeber zu leisten hast.

Dem gegenüber stehen die Portokosten. Was kommt Dich also günstiger?

Du kannst das Risiko eines Rechtsstreites eingehen. Im Zweifel trägst allerdings Du die Kosten!

Bekommst Du in einem Rechtsstreit Recht, trägt der Händler die Kosten. Ansonsten Du!

Erstmal schicke ein 1-2 schriftliche Marnungen und wenn keine Reaktion kommt suche einen Anwalt auf.